Ein
Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutsche Umwelthilfe
klagt gegen die von Bundesverkehrsminister veranlasste Regelzulassung
von Lang-Lkw, die seit 1. Januar 2017 wirksam ist. Die Verbände sehen in
der Regelzulassung ein Verstoß gegen EU-Recht. Dazu erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:
Einmal
mehr zeigt sich, dass es Verkehrsminister Dobrindt mit dem EU-Recht
nicht so genau nimmt. Nach der Pkw-Maut hat Dobrindt auch bei der
Regelzulassung von Lang-Lkw offenbar EU-Recht missachtet. Wir begrüßen
daher die Klage gegen die Regelzulassung von Lang-Lkw.
Eine
EU-Richtlinie regelt die Abmessungen von Lastkraftwagen. Demnach sind
Überschreitungen wie sie beim Lang-Lkw vorliegen, nur für bestimmte
Transporte oder im Rahmen von Testphasen erlaubt. Mit der Regelzulassung
Anfang des Jahres ist die Testphase des Lang-Lkw aber endgültig
beendet.
Der
Lang-Lkw bringt klimapolitisch keinen Fortschritt im Güterverkehr. Der
Umwelt ist nicht geholfen, wenn der Straßengüterverkehr durch den
Lang-Lkw noch billiger wird. Am Ende führt das zu einer Verlagerung von
der Schiene auf die Straße.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen