15. Juli 2013

MINISTER MÖLLRING HÄLT ZUSAGE NICHT EIN



Will sich die CDU/SPD Landesregierung von Ihrer Zusage, eine Verpressung von CO2 in der Altmark auszuschließen, in kleinen Schritten verabschieden? Um die notwendige Rechtssicherheit zu ermöglichen, hatte der Bund in seinem CCS-Gesetz eine Länderklausel vorgesehen. Das Land Sachsen-Anhalt lehnte deren sofortige Anwendung mit der Begründung ab, dass es keinen aktuellen Interessenten für eine CO2-Verpressung in der Altmark gebe. Als rechtlich sichere Alternative kündigte Wirtschaftsminister Möllring im öffentlichen Teil der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 27.06.2013 einen Kabinettsbeschluss an, der am 02. oder 09. Juli gefasst werde.

Wie die BI "Kein CO2-Endlager Altmark" gestern erfuhr, gibt es diesen Kabinettsbeschluss bislang nicht, da "verfassungsrechtliche Bedenken" aufgetaucht seien.

"Vermutlich wackelt die Gesetzesauslegung der Landesregierung, wonach Anträge auf CO2-Verpressung auch dann bis zu 3 Jahre zurückgestellt werden müssen, wenn die Absicht eines Landesgesetzes erst nach Vorliegen eines Antrags bekundet wird. Es hat den Anschein, dass die Landesregierung nach einer Entscheidung sucht, die es ihr erlaubt, sich nicht zu entscheiden. Hier stellt sich die Frage nach der Motivation" - so Christfried Lenz von der Bürgerinitiative "Kein CO2-Endlager Altmark".

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