20. Juni 2024

Wehrhafte Demokratie: Kein Mandat bei Volksverhetzung! | WeAct

Wehrhafte Demokratie: Kein Mandat bei Volksverhetzung! | WeAct

Rechtsextreme Politiker*innen verbreiten immer wieder hetzerische und rassistische Inhalte, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen.[1-6] Einige von ihnen sind bereits wegen Volksverhetzung verurteilt – dennoch können sie sich weiterhin in Parlamente wählen lassen und dürfen öffentliche Ämter ausüben.

Deshalb fordern wir eine Ergänzung des § 130 (Volksverhetzung) [7] im Strafgesetzbuch (StGB). Wie bei anderen Straftatbeständen braucht es hier einen zusätzlichen Absatz: Verurteilt ein Gericht Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr wegen Volksverhetzung, muss es dieser Person die Möglichkeit aberkennen können, öffentliche Ämter zu bekleiden und sich in Parlamente wählen zu lassen.

So ist sichergestellt, dass Feinde der Demokratie nicht länger politische Macht ausüben können oder öffentliche Ämter innehaben.

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