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10. Juli 2023
Lemke: „Batterieverordnung ist entscheidende Weichenstellung für mehr Kreislaufwirtschaft“ – pv magazine Deutschland
EU-Mitgliedstaaten stimmen für mehr Umweltschutz bei Herstellung und Entsorgung von Batterien
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Künftig soll der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien ausgewiesen werden. In weiteren Schritten führt die EU Performanceklassen und Grenzwerte für diese Batterien ein. So sieht es die neue EU-Batterieverordnung vor, die der EU-Ministerrat heute abschließend beschlossen hat. Außerdem muss ab 2031 eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion von Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eingesetzt werden. Die Verordnung stellt zudem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien in leichten Verkehrsmitteln (LV-Batterien, z.B. in E-Bikes) sowie Allzweck-Gerätebatterien. Eine besondere Neuerung ist der Digitale Batteriepass: Damit werden erstmals zentrale Produktinformationen entlang des Lebenszykluses von Traktions- und Industriebatterien digital an einer Stelle gebündelt und verfügbar gemacht
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