Anschlussbegehren für Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt müssen vom Netzbetreiber innerhalb eines Monats bearbeitet werden. Diese Regelung ist nach dem Gesetzesbeschluss zunächst bis Ende Juni 2024 befristet.
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Anschlussbegehren für Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt müssen vom Netzbetreiber innerhalb eines Monats bearbeitet werden. Diese Regelung ist nach dem Gesetzesbeschluss zunächst bis Ende Juni 2024 befristet.
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