Brandenburg und Sachsen müssen Steuerzahler vor Milliardenkosten schützen
Hamburg,
19. 10. 2018 – Die Bundesländer Brandenburg und Sachsen sind
verpflichtet, vom Braunkohlekonzern LEAG Sicherheitsleistungen für
dessen Rückstellungen in der Lausitz einzufordern. Zu diesem Ergebnis
kommt ein aktuelles Rechtsgutachten der
Anwältin Cornelia Ziehm im Auftrag von Greenpeace. Die Bundesländer
stehen in der Pflicht, die Steuerzahler vor milliardenschweren
Rekultivierungskosten für die Braunkohle-Tagebaue zu schützen, sollte
die LEAG insolvent gehen. „Das Verursacherprinzip muss auch für die LEAG
gelten“, sagt Greenpeace Energieexperte Karsten Smid. „Jeder
Kiesgrubenbesitzer, jeder Windanlagenbetreiber muss Sicherheiten
erbringen, damit nicht die Allgemeinheit für seine Verpflichtungen
gerade stehen muss. Die LEAG verfügt kaum über finanzielle Reserven.
Deshalb sind Sachsen und Brandenburg dringend aufgefordert, die
Rückstellungen für die Tagebaue sicher zu stellen.“
Verantwortlich
für die einzufordernden Sicherheitsleistungen sind die Landesbergämter
der beiden Bundesländer. In dem Rechtsgutachten heißt es dazu: „Es
besteht eine unmittelbare Handlungspflicht der Bergaufsicht (…), nach
Paragraph 56 Absatz 2 Bundesbergbaugesetz, Sicherheitsleistungen
gegenüber LEAG/LE-B für sämtliche in deren Verantwortung stehende
Braunkohlentagebaue im Lausitzer Revier (…) anzuordnen“. Dies kann auch
nachträglich für bereits zugelassene Betriebspläne geschehen und muss
ausreichend sein, um die Summe der künftigen Kosten tatsächlich
abzudecken. Sicherheitsleistungen können zum Beispiel Geld, Wertpapiere
oder Hypotheken auf Grundstücke sein. Die von der LEAG betriebenen
Tagebaue zu rekultivieren, wird nach konservativen Schätzungen etwa drei
Milliarden Euro kosten.
Das
Rechtsgutachten kritisiert die zwischen Sachsen und der LEAG
beabsichtigte „Vorsorgevereinbarung“ für den Tagebau Nochten scharf.
Die Auflagen orientierten sich nicht an dem maßgeblichen und gesetzlich
festgelegten Sicherungszweck, sondern an den wirtschaftlichen Interessen
der LEAG. Im Gutachten heißt es dazu: „Beim Tagebau Nochten wird das
Kernanliegen einer auch von der Bergbaubehörde für notwendig erachteten
Sicherheitsleistung mit der beabsichtigten Vorsorgevereinbarung
verfehlt.“
Greenpeace
fordert Brandenburg und Sachsen zudem auf, eine seit Monaten
ausstehende Expertise zu gesetzlichen Regulierungslücken bei der
Sicherung der Rückstellungen von Braunkohleunternehmen zu
veröffentlichen. Die Publikation war ursprünglich für den Sommer
geplant. Dass die finanziellen Rücklagen der LEAG nach einem
Kohleausstieg nicht ausreichen könnten, um für die geschätzten Kosten
zur Renaturierung aufzukommen, zeigt eine Stellungnahme (http://bit.ly/2N5hY5F) der Wirtschaftsprüfer Cordes + Partner.
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