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1. Februar 2019
Klage gegen Braunkohletagebau Jänschwalde: Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga wollen Austrocknung von Schutzgebieten stoppen
Grundwasserabsenkung durch Weiterbetrieb gefährdet geschützte Moorgebiete – Genehmigung verstößt gegen geltendes Umweltrecht – Rekultivierung des Tagebaues finanziell nicht gesichert
Berlin/Cottbus, 1.2.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Ein Weiterbetrieb des Tagebaues droht mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zu zerstören. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.
„Der Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde verstößt gegen geltendes europäisches und nationales Umweltrecht. Rund um den Tagebau befinden sich national- und europarechtlich geschützte Feuchtgebiete, die keine weitere Entwässerung verkraften“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen geschützte Moorgebiete, wie das feuchteabhängige FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“, in dem seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Der Tagebau wurde zuletzt Ende 2015 für drei Jahre genehmigt. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.
Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Dabei würden zahlreiche weitere Entwässerungsbrunnen in Betrieb genommen, die Entwässerung der Landschaft würde sich verstärken und auf die geschützten Moore zu bewegen. Ungestörte Moore sind für den Naturschutz von besonderer Bedeutung: Sie gehören zu den am stärksten gefährdeten und streng geschützten Lebensräumen.
Der mit der Führung der Klage beauftragte Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der im vergangenen Jahr für den BUND NRW einen Rodungsstopp zugunsten des Hambacher Forstes erwirkt hat, ist zuversichtlich, dass die Vorgaben des Umweltrechts auch gegenüber dem Tagebau Jänschwalde durchgesetzt werden können: „Da es an der behördlichen Verträglichkeitsprüfung fehlt, die bei Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete zwingend erforderlich ist, ist die aktuell für 2019 erteilte Genehmigung zur Weiterführung des Tagebaues Jänschwalde rechtswidrig.“
Aus dem Zulassungsbescheid geht klar hervor, dass der Tagebau nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf die Erlöse langfristig laufender anderer Tagebaue angewiesen. Dazu sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Es ist unverantwortlich, die Rekultivierung der Landschaft vom Weiterlaufen anderer Tagebaue abhängig zu machen. Letztlich wird hier der Staat erpresst, entweder langfristiger Kohleverstromung zuzustimmen oder auf den Folgekosten sitzenzubleiben.“
Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.
Links:
Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190201
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