Werbung mit konkreten Angaben über Dauer und Ausmaß einer
Gewichtsreduktion muss die Almased Wellness GmbH zukünftig wohl
unterlassen. Das entschied nach dem Landgericht Lüneburg (Urteil vom
2. April 2015, (Az. 7 O 106/14) nun auch das Oberlandesgericht in Celle
(Urteil vom 22. Oktober 2015, Az. 13 U 47/15, nicht rechtskräftig). Die
Verbraucherzentrale Sachsen hat die beiden Urteile erstritten.
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