Höhere Grenzwerte bei Pelletheizungen kein Selbstläufer ~ enbausa.de
Ab Januar 2015 gelten für Pelletheizungen neue Grenzwerte für die Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen. Statt 60 mg/m3 dürfen dann nur noch 20 mg/m3
Feinstaub im Abgas enthalten sein. Grund dafür ist das Inkrafttreten
der zweiten Stufe der ersten Verordnung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen