22. September 2014

Höhere Grenzwerte bei Pelletheizungen kein Selbstläufer ~ enbausa.de

Höhere Grenzwerte bei Pelletheizungen kein Selbstläufer ~ enbausa.de



Ab Januar 2015 gelten für Pelletheizungen neue Grenzwerte für die Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen. Statt 60 mg/m3 dürfen dann nur noch 20 mg/m3
Feinstaub im Abgas enthalten sein. Grund dafür ist das Inkrafttreten
der zweiten Stufe der ersten Verordnung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). 

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