Landgericht Stuttgart
erlässt einstweilige Verfügung – Daimler AG darf ab sofort nicht mehr mit
unzutreffenden Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die
CO2-Effizienzklassen für spritdurstige Modelle der neuen S-Klasse werben
Berlin, 26.8.2013: Der
Daimler AG ist es ab sofort untersagt, mit geschönten Angaben zu Spritverbrauch,
CO2-Emissionen und CO2-Effizienzklassen für die PS-stärksten neuen Mercedes-Benz
S-Klasse-Modelle zu werben. Mit dem Beschluss über eine entsprechende
einstweilige Verfügung (Az: 35 O 76/13 KfH) vom vergangenen Donnerstag (21.
August 2013) folgt das Landgericht Stuttgart in vollem Umfang einem Antrag der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).
Unter dem Slogan „Vision erfüllt“ startete
Daimler eine groß angelegte Marketingkampagne für sein neues Flaggschiff, die
neue „S-Klasse“. Dabei versprach der Autobauer für alle Modelle der S-Klasse
CO2-Emissionen von maximal 213 bzw. 225 g/km und günstige CO2-Effizienzklassen
von D bis A. Tatsächlich erreichen die spritdurstigsten Modelle „S 63 AMG 4Matic
lang“ und „S 63 AMG“ jedoch nur die Effizienzklassen „F“ und „E“. Die
offiziellen CO2-Emissionen dieser Modelle sind mit 242 g/km bzw. 237 g/km
erheblich höher als in der Werbung teilweise angegeben. Auch die Spritverbräuche
dieser beider Modelle sind höher als von Daimler in den beanstandeten Anzeigen
beworben.
„Mit dem Gerichtsbeschluss wird einem
besonders dreisten Fall von Verbrauchertäuschung ein Riegel vorgeschoben“,
kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die schnelle und klare
Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts. Indem Daimler in seiner
Werbeoffensive die beiden schlechtesten Effizienzklassen „E“ und „F“ unter den
Tisch fallen lasse und die hohen Verbräuche und CO2-Emissionen der beiden AMG
Modelle verschweige, habe der Konzern potenzielle Autokäufer und die gesamte
Öffentlichkeit hinters Licht geführt. Resch: „Es ist ganz einfach: Mit den
geschönten Bandbreiten bei CO2-Effizienzklassen, Spritverbräuchen und
CO2-Emissionen sollte die neue S-Klasse insgesamt als umweltverträglicher
erscheinen als sie tatsächlich ist.“
Die DUH hatte die Daimler AG zunächst
außergerichtlich aufgefordert, die Werbung mit unzutreffenden
CO2-Effizienzklassen, Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen zu unterlassen.
Der Stuttgarter Konzern zeigte sich jedoch uneinsichtig und verteidigte die
irreführende Werbung u.a. mit der Schutzbehauptung, zum Zeitpunkt des
Druckunterlagenschlusses für das Werbematerial hätten die Emissions- und
Spritverbrauchswerte für die beiden am höchsten motorisierten S-Klasse Modelle
noch nicht vorgelegen. Die DUH konnte das Gericht davon überzeugen, dass bereits
Wochen vor der Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen die Emissions- und
Spritverbrauchswerte auch der AMG S-Klassen Modelle bereits festgestanden hatten
und von Daimler hätten veröffentlicht werden können. Als sei die Sache damit
ausgestanden, setzte der Autokonzern zudem seine Kampagne mit großflächigen
Anzeigen unverändert fort. Daraufhin stellte die DUH beim Landgericht Stuttgart
den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem nun stattgegeben wurde.
„Das unlautere Verhalten des Autobauers
hat das Landgericht Stuttgart jetzt untersagt. Es ist dem Antrag der DUH in
allen Punkten gefolgt. Konkret ordnete das Gericht an, dass Daimler es zu
unterlassen habe, bei den beanstandeten Anzeigen für die Mercedes-Benz S-Klasse
unzutreffende Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die
CO2-Effizienzklassen zu machen“, erläutert Rechtsanwalt Tobias
Bulling von der Berliner Kanzlei Gentz und Partner, der die DUH in der
juristischen Auseinandersetzung vertritt. Die Richter hätten damit in vollem
Umfang die Überzeugung der DUH bestätigt, wonach Daimler gegenüber seinen
potenziellen Kunden versucht habe, den Anschein zu erwecken, dass die Fahrzeuge
der S-Klasse umweltschonender seien und geringere Betriebskosten für den
benötigten Kraftstoff aufwiesen als dies tatsächlich der Fall ist.
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