24. August 2013

Jobcenter zieht wegen 15 Cent vor das Bundessozialgericht – und verliert



Es ist kaum zu glauben: Wegen einer Rundungsdifferenz in Höhe von 15 Cent zog das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis aus Mühlhausen in Thüringen bis vor das Bundessozialgericht (BSG). Nach langem Rechtsstreit ist die Behörde jedoch nun endgültig gescheitert. Wie das Landessozialgericht (LSG) in Thüringen berichtet, seien auch weitere Rechtsmittel im Streit um das Aufrunden von Cent-Beträgen hinter dem Komma als unzulässig erklärt worden. Hintergrund des Verfahrens war die Klage einer Bedarfsgemeinschaft wegen der Rundungsdifferenz... Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-streitet-wegen-cent-9001555.php

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