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2. Februar 2017
Urteil: Ministerpräsident Seehofer muss CO2-Wert seines Dienstwagens offenlegen
Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen den Freistaat Bayern – Verwaltungsgericht München bestätigt den Anspruch gegenüber Spitzenpolitikern auf Herausgabe von Umweltdaten – Urteil ist Sieg für die Informationsrechte der Bürger
München/Berlin, 2.2.2017: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgericht München einen Sieg für die Informationsrechte der Bürger errungen. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Ministerpräsident Horst Seehofer Informationen zum CO2-Ausstoß seines Dienstfahrzeugs herausgeben muss. Die Staatskanzlei lehnt dies mit dem Argument ab, dass Terroristen aus dem CO2-Wert wertvolle Hinweise für einen Anschlag auf den Ministerpräsidenten gewinnen können. Auf Grundlage des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) hat das Gericht den Freistaat Bayern nun dazu verurteilt, Auskunft über den CO2-Wert des Dienstwagens des Ministerpräsidenten zu geben. In der gestrigen (1.2.2017) mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es eine Gefahr für die Sicherheit des Ministerpräsidenten durch die Mitteilung des CO2-Werts nicht erkennen könne. Dies gilt, wie die DUH in der Verhandlung ausführte, erst recht, wenn man den Wert zuvor jedes Jahr mitteilte und erst jetzt Sicherheitsbelange geltend macht.
Der Anspruch der DUH auf Auskunft über die CO2-Emissionen ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. „Die CO2-Werte von Dienstautos sind klassische Informationen, auf die jedermann Anspruch nach dem Umweltinformationsgesetz hat. Es ist bedauerlich, dass es zur Durchsetzung dieses Anspruchs des Klagewegs bedurfte, das hätte man einfacher klären können“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt.
Seit 2007 fragt die DUH im Rahmen ihrer jährlichen Dienstwagenumfrage nach den Umweltdaten der aktuell genutzten Dienstwagen deutscher Spitzenpolitiker. Abgefragt werden die CO2-Emissionen, Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung, Baujahr sowie der Name des Fahrzeugtyps. Die Bayerische Staatskanzlei verweigerte 2016 erstmals die Angaben. Lediglich die Modellreihe und das Baujahr der beiden genutzten Fahrzeuge von Ministerpräsident Horst Seehofer wurden angegeben. Im April 2016 hat die DUH Klage vor dem Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 9 K 16.1966) erhoben. Zuvor hatte sie mehrfach um die Herausgabe der Informationen gebeten.
„Die Aussage, die Daten des Dienstwagens von Ministerpräsident Seehofer wegen einer Gefährdungslage nicht herausgeben zu können, ist scheinheilig und zielt nur darauf ab, zu verschleiern mit welcher Klimaschleuder er unterwegs ist“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Auswertung der Dienstwagenabfrage 2016 hatte ergeben, dass besonders der Freistaat Bayern eine Vorliebe für schmutzige, spritschluckende und klimaschädliche Limousinen pflegt. Kein einziges bayerisches Regierungsmitglied hatte im letzten Jahr den EU-Klimaschutzwert für Pkw eingehalten (zu den Ergebnissen der Umfrage 2016: http://www.duh.de/dienstwagencheck/spitzenpolitiker/).
„Wir sind gespannt, ob Horst Seehofer Einsicht zeigt und uns nun die Daten gibt oder ob er in die Berufung geht und mit einer übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden Bundestagswahlkampf brettern wird", so Resch weiter. Politiker üben mit ihrem Dienstwagen eine wichtige Vorbildfunktion für den Klimaschutz aus. Sie sollten daher Vorreiter sein bei der Wahl eines spritsparenden Modells anstatt auf hochmotorisierte Limousinen zu setzen, die mehr dem Schaufahren dienen, als dem Zweck der Fortbewegung.
Der frühere Ministerpräsident Jürgen Rüttgers in Nordrhein-Westfalen war der letzte Politiker, der sich gegenüber der DUH weigerte, Angaben zu seinem Dienstwagen zu machen. Er verlor 2009 den Prozess gegen die DUH und wurde zur Offenlegung der CO2-Werte durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf verurteilt.
Links:
Zu den Ergebnissen der Dienstwagenumfrage unter deutschen Spitzenpolitikern 2016: http://www.duh.de/dienstwagencheck/spitzenpolitiker/
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