Klarstellung: In der vergangenen Woche sorgte ein Artikel für Aufregung, wonach Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zwischen sieben und zehn Kilowatt ihrem Netzbetreiber den Eigenverbrauch melden müssen, obwohl sie EEG-umlagebefreit sind.
Wie sich nun rausstellt, müssen sie dies nicht, haben aber dennoch andere Mitteilungspflichten bis Ende Februar unbedingt zu erfüllen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen