25. Februar 2017

Gericht erkennt Leiden der Hummer an • Albert Schweitzer Stiftung

Gericht erkennt Leiden der Hummer an • Albert Schweitzer Stiftung



Hummer gehören zu den wenigen Tierarten, die in Deutschland lebendig als Lebensmittel verkauft werden dürfen. Ihr Transport und ihre »Hälterung«, also die Aufbewahrung lebender Tiere, erregt immer wieder Anstoß – auch bei Tierärztinnen und Tierärzten. Ein Berliner Veterinäramt hatte einem Händler dazu Auflagen gemacht, die dieser nicht akzeptieren wollte. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt die Leidensfähigkeit von Hummern und anderen Krebstieren anerkannt. Damit haben die RichterInnen für diese Gruppe von Wirbellosen den Schutz vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden eingefordert. Die Entscheidung vom 15. Februar gilt als richtungweisend, denn bislang gab es zu dieser Frage noch kein Urteil.

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