Berlin, 1.7.2014:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im Fall Aland (C-573/312)
entschieden, dass nationale Fördersysteme nicht geöffnet werden müssen,
um Erneuerbare Energien in anderen Mitgliedsstaaten zu finanzieren. Die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt diese Entscheidung.
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1. Juli 2014
Energiewende bleibt Bürgersache
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