Hamburg, 22. Februar 2017:
Atom, Kohle oder Ökostrom? 62 Prozent der Verbraucher wollen wissen,
welchen
Energiemix ihr Versorger liefert. Zwei Drittel erwarten, dass sie
Anbieter und Tarife anhand der gesetzlichen Stromkennzeichnung
transparent vergleichen können. Dies geht aus einer repräsentativen
Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov unter 2030 Bundesbürgern
hervor. Die gesetzlichen Vorschriften zur Strom-Etikettierung sind in
die Kritik geraten, da Versorger deutlich weniger Kohle- und Atomstrom
in ihrem Energiemix angeben müssen, als sie für ihre Kunden einkaufen.
Deutschlands
Energieunternehmen treffen sich ab heute in Berlin bei der
„Leitveranstaltung zu den Erneuerbaren Energien“ des Bundesverbandes der
Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW). Ein Bündnis aus Deutscher Umwelthilfe, Robin Wood, Greenpeace
Energy, EWS Schönau, NATURSTROM und LichtBlick fordert die 1.100
Versorger und den BDEW auf, sich für eine Reform der Stromkennzeichnung
stark zu machen.
„Die Verbraucher werden in die Irre geführt. Die gesamte Branche
sollte sich für eine transparente Stromkennzeichnung einsetzen und den
Etikettenschwindel beenden. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit und
des Verbraucherschutzes“, so
Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick.
In einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des Hamburg Instituts heißt es dazu:
„Die tatsächliche Beschaffungspolitik eines Stromanbieters wird von der Stromkennzeichnung immer weniger abgebildet.“
Bei den Angaben zur Herkunft der gelieferten Energie müssen die
Versorger laut der gesetzlichen Stromkennzeichnung bis zu 46 Prozent
EEG-Strom angeben, den sie aber gar nicht für ihre Kunden beschaffen.
Im Gegenzug sinkt der Anteil von Strom aus fossilen und nuklearen
Quellen – allerdings nur in der Strom-Etikettierung, nicht aber im
Energieeinkauf der Unternehmen.
Dabei
legt mehr als die Hälfte der Verbraucher großen Wert auf saubere
Energie. 26 Prozent gaben in der Umfrage an, bereits Ökostrom zu
beziehen, weitere 28 Prozent überlegen,
zu Ökostrom-Tarifen zu wechseln. Lediglich 32 Prozent ist die Herkunft
der Energie egal.
„Auch
für Strom gilt – es darf nur draufstehen, was auch drin ist. Nur anhand
einer transparenten Kennzeichnung können Verbraucher Anbieter
vergleichen. Die Kennzeichnung
muss wieder zu 100 Prozent die Strom-Einkaufspolitik der Versorger
abbilden“, so
Oliver Hummel, Vorstand von NATURSTROM. Zusätzlich sollen
Stromkunden künftig genauer darüber informiert werden, wie sie durch die
Zahlung der EEG-Umlage allgemein den Ausbau der erneuerbaren Energie
fördern.
Weitere Informationen zum Stromkennzeichnung:
www.lichtblick.de/medien
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