21. Februar 2017

12 jährige Hartz-IV-Empfängerin darf ihr Erbe behalten


Dieser Fall bringt vielen Kindern, die von Hartz-IV abhängig sind, Sicherheit. Eine Zwölfjährige sollte rund 20.000 Euro aus ihrem Erbe an das Jobcenter zahlen, nachdem ihr Vater starb. Das Sozialgericht Heilbronn wies die Forderung des Jobcenters zurück. Es handle sich um eine besondere Härte. (Urt. v. 15.12.2016, Az. S 3 AS 682/15). Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/12-jaehrige-hartz-iv-betroffene-darf-erbe-behalten.php

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