2. Januar 2019

Seit dem Jahreswechsel gehört der Atommüll dem Staat



AKW-Betreiber haben sich freigekauft. 15 Zwischenlager mit 1.254
Castor-Behältern jetzt in staatlicher Hand. Langfristiger Verbleib
ungeklärt.


Mit dem Jahreswechsel sind große Teile des hochradioaktiven Atommülls in
Deutschland von den AKW-Betreibern an den Staat übergegangen. Von
bundesweit 16 Zwischenlagern sind seit dem 1. Januar alle bis auf eines
in staatlicher Hand. Insgesamt lagern in den jetzt 15 staatlichen Lagern
derzeit 1.254 Castor-Behälter. Weitere kommen in den nächsten Jahren
hinzu. Die Übertragung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelung über
die Folgekosten der Atomkraft-Nutzung.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation
.ausgestrahlt: „Mit einer Einmal-Zahlung von 24 Milliarden Euro in einen
staatlichen Fonds haben sich die AKW-Betreiber von der Verantwortung für
die radioaktiven Hinterlassenschaften freigekauft. Sie sind das
Atommüll-Problem damit für immer los. Jetzt muss sich die Allgemeinheit
um die Folgen kümmern. Schon heute ist absehbar, dass das Geld im Fonds
nicht ausreichen wird, um die Kosten der langfristigen Atommüll-Lagerung
zu decken. Am Ende müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür
einspringen, obwohl Eon, RWE und Co jahrzehntelang satte Gewinne mit
ihren Atomkraftwerken eingefahren haben.“

Stay weist auch auf die Probleme bei der Zwischenlagerung hin: „Keine
der Lagerhallen ist gesichert gegen den Absturz eines großen
Verkehrsflugzeugs. Zudem laufen die Genehmigungen der Hallen und der
Castor-Behälter zwischen 2034 und 2047 aus, da diese nur auf 40 Jahre
ausgelegt sind. Bis dahin wird es aber kein tiefengeologisches Lager für
die strahlenden Abfälle geben. Deswegen braucht es dringend eine
gesellschaftliche Verständigung, wie der Atommüll möglichst sicher
aufbewahrt werden kann, so lange noch kein langfristiges Lager vorhanden
ist.“

Bis Ende 2018 waren nur vier Zwischenlager in öffentlicher Hand. Die
zwei Lager am ehemaligen DDR-Atomkomplex Lubmin in
Mecklenburg-Vorpommern und im Forschungszentrum Jülich in NRW gehören
schon länger dem staatlichen Unternehmen „Entsorgungswerk für
Nuklearanlagen (EWN)“. Die zwei zentralen Zwischenlager in Gorleben
(Niedersachsen) und Ahaus (NRW) waren bereits am 1. August 2017 von der
Atomwirtschaft an die neu gegründete staatliche „Gesellschaft für
Zwischenlagerung (BGZ)“ übergeben worden.

Nun kommen elf Zwischenlager an Atomkraftwerken hinzu, die von den
Unternehmen RWE, Eon, Vattenfall und EnBW ebenfalls in den Besitz der
BGZ übergehen. Es handelt sich um die Anlagen in Biblis (Hessen),
Philippsburg und Neckarwestheim (BaWü), Grafenrheinfeld, Gundremmingen
und Isar (Bayern), Lingen, Grohnde und Esenshamm (Niedersachsen),
Krümmel und Brokdorf (Schleswig-Holstein).

Als einziges Zwischenlager bleibt die Anlage am AKW Brunsbüttel im
Besitz von Vattenfall. Das Lager hat seit Januar 2015 keine
Betriebsgenehmigung mehr. Trotzdem lagern dort weiter strahlende Abfälle.

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