„Die Inlandsnachfrage ist die Stütze der Konjunktur. Auch mit Blick auf die weltweiten Unsicherheiten müssen sich Löhne, Renten und Investitionen weiter positiv entwickeln. Insbesondere muss es auch darum gehen, dass die unteren Einkommensgruppen stärker an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Deshalb ist der Vorschlag des Finanzministers aufzugreifen, den Mindestlohn auf zwölf Euro zu erhöhen. Die wachsende Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen destabilisiert die Gesellschaft und schwächt die Binnennachfrage. Davon ist jedoch im gesamten Jahreswirtschaftsbericht kein einziges Wort zu lesen. Dieses Problem sollte endlich von der Bundesregierung wahrgenommen werden“ erklärt Klaus Ernst, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Jahreswirtschaftsbericht. Ernst weiter:
„Die Bundesregierung propagiert die Abschaffung des Soli, bei der die unteren 40 Prozent der Einkommensempfänger leer ausgehen. Auch der Wunsch von Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Unternehmen vorsorglich steuerlich zu entlasten, ist abwegig. Bereits jetzt wird nur ein minimaler Teil der Unternehmensgewinne reinvestiert. Erhöhter privater Konsum und insbesondere mehr öffentliche Investitionen sind es, die Unternehmen zu mehr Investitionen anregen. Diese Investitionen sind mit Blick auf den enormen Bedarf bei Bildung, öffentlicher Verwaltung, Pflege, öffentlichem Wohnungsbau, flächendeckendem schnellen Internet oder öffentlicher Infrastruktur auch dringend geboten.
Und statt sich mit der Ursache des massiven strukturellen Leistungsbilanzüberschusses Deutschlands auseinanderzusetzen, schreibt die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht, dass für sie der Leistungsbilanzsaldo keine wirtschaftspolitische Zielgröße sei. Das ist dreist. Es verstößt gegen das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz und geht zulasten der Defizitländer, die sich im Gegenzug verschulden müssen. Und es missachtet die EU, die Überschüsse von dauerhaft mehr als sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu Recht als stabilitätsgefährdend einstuft.“
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