„Es
ist gut, dass die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung die Rechte der Beschäftigten, die vom Kohleausstieg
betroffen sind, ernst nimmt. Zwar hat die Kommission sich nicht auf eine
ausdrücklich so bezeichnete Einkommens- und Beschäftigungsgarantie
einigen können, doch kommen die umfangreichen Vorschläge zur Absicherung
der Beschäftigten den Forderungen der LINKEN sehr nahe“, erklärt Klaus
Ernst, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie
und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Ernst
weiter:
„Warum jedoch die Stromkonzerne noch Geld
bekommen sollen für Kraftwerke, die schon längst amortisiert sind, ist
unverständlich. Steuergelder sind nicht dazu da, Unternehmen ihre
entgangenen Gewinne zu bezahlen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat
festgestellt, dass grundsätzlich kein Entschädigungsanspruch wegen der
Stilllegung eines Kohlekraftwerks besteht. Das in Kombination mit dem
zögerlichen und zu langsamen Kohleausstieg, den die Kommission
vorschlägt, bedeutet einen unnötigen und teuren Kniefall vor den
Kraftwerksbetreibern.“
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