27. April 2018

foodwatch gewinnt Rechtstreit: Internet-Supermarkt muss über Zucker-, Fett- und Salzgehalt informieren - foodwatch fordert: Lebensmittelüberwachung muss im Online-Zeitalter ankommen


Berlin, 27. April 2018. Nach einem Rechtstreit mit foodwatch muss der Lebensmittelhändler supermarkt24h.de Kundinnen und Kunden über bisher fehlende Nährwertangaben in seinem Online-Shop informieren. Die Verbraucherorganisation hatte den Betreiber zuvor mehrfach abgemahnt und verklagt, weil er verschiedene Produkte bewarb, ohne Informationen zum Zucker-, Fett- oder Salzgehalt anzugeben - ursprünglich auf der Seite edeka-lebensmittel.de. Dieser Shop wurde eingestellt, der Betreiber verkaufte unter supermarkt24h.de aber weiterhin zahlreiche Lebensmittel ohne Nährwertangaben - ein klarer Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht. Jetzt gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab und ergänzte die Angaben zum Kalorien-, Fett- oder Zuckergehalt. Die Verbraucherorganisation forderte die Bundesregierung auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen.

"Es kann nicht sein, dass eine Verbraucherorganisation erst abmahnen und klagen muss, bis sich Online-Händler an geltendes Recht halten. Der Online-Lebensmittelhandel darf kein rechtsfreier Raum sein", sagte Luise Molling von foodwatch. "Genauso wie im Supermarkt um die Ecke muss auch beim Einkauf im Internet sichergestellt sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher alle vorgeschriebenen Produktinformationen schnell und einfach finden können. Die Bundesregierung muss die Lebensmittelüberwachung zeitgemäß aufstellen und das Kontrolldefizit im Online-Handel beheben."

foodwatch hatte den in Hamburg ansässigen Betreiber des Online-Supermarkts bereits im September 2017 wegen fehlender Pflichtangaben abgemahnt - damals für fehlende Angaben im Shop edeka-lebensmittel.de, nach eigenen Angaben der "größte Onlineshop für Lebensmittel und den täglichen Bedarf". Nachdem das Unternehmen - trotz mehrfacher Fristverlängerungen - die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet und weiterhin etliche Lebensmittel ohne Nährwertangaben auf seiner Webseite gelistet hatte, reichte foodwatch Ende Oktober Klage beim Landgericht Hamburg ein. Das Gericht gab der Verbraucherorganisation Recht und verurteilte den Händler dazu, online über die Nährwertangaben seiner Lebensmittel zu informieren. Der Betreiber stellte die Seite edeka-lebensmittel.de ein, verkaufte jedoch mit dem neuen Shop supermarkt24h.de wieder etliche Produkte ohne entsprechende Nährwertkennzeichnung. foodwatch mahnte den Online-Händler deshalb erneut ab, der daraufhin die Unterlassungserklärung unterschrieb und zusicherte, bis Ende März 2018 alle fehlenden Nährwertangaben nachzutragen.

Die Verbraucherorganisation kritisierte, dass die kommunal organisierten Kontrollbehörden mit der Überprüfung des Online-Lebensmittelhandels überfordert seien. foodwatch forderte die Bundesregierung deshalb auf, die Zuständigkeit für die Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern von den Ländern und kommunalen Behörden auf den Bund zu übertragen. Online-Supermärkte müssten systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden.

Anfang März hatte foodwatch in einem Vergleichstest die fünf großen Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh, Rewe Online, Allyouneedfresh, Mytime und Bringmeister unter die Lupe genommen und Lücken bei der Produktkennzeichnung sowie bei der Kontrolle der Shops durch die Lebensmittelbehörden aufgezeigt. Die Herkunftsangaben zu Obst und Gemüse waren bei vier der fünf Anbieter unzureichend oder fehlten ganz.

Seit Ende 2016 schreibt die "EU-Lebensmittel-Informationsverordnung" Herstellern eine verbindliche Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln vor. Werden Lebensmittel im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Online-Händler. Die sieben Pflichtangaben der Nährwertkennzeichnung umfassen den Brennwert sowie die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Werte müssen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen.

Quellen und weiterführende Informationen:


- Unterlassungserklärung von supermarkt24h.de: tinyurl.com/unterlassung-food-and-more 
- Abmahnung von supermarkt24h.de: tinyurl.com/abmahnung-food-and-more   
- Urteil Landgericht Hamburg: tinyurl.com/Urteil-LG-HH 
- Klageschrift von foodwatch: tinyurl.com/Edeka-Klage  
- Abmahnung von edeka-lebensmittel.de: tinyurl.com/abmahnung-edeka-bleise  
- "Bringt’s das?" foodwatch-Vergleichstest zum Lebensmittel-Onlinehandel: tinyurl.com/Test-Onlinehandel  

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