Ab Mitte März ist in Deutschland,
wie fast schon überall in Europa, die „Pille danach“ direkt in der Apotheke
erhältlich. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nach einer
„Verhütungspanne“ oder bei Anwendung von sexueller Gewalt. Die Union hat diese
Möglichkeit zur selbstbestimmten Entscheidung von Frauen bei der
Notfallverhütung seit mehr als zehn Jahren verhindert. Nun wurde die Union
durch die Europäische Kommission zum Sinneswandel gezwungen.
Die
Kritik von Frauenärzten, dass Apotheken nicht umfassend beraten können, teilen
wir nicht. Wir erwarten, dass Apotheken nicht nur angemessen beraten, sondern
auch die zeitnahe Einnahme der „Pille danach“ sicherstellen. Insbesondere im
Notdienst müssen beide Wirkstoffe der „Pille danach“ vorrätig sein.
Das
vom Bundesrat vorgesehene Verbot des Vertriebs der „Pille danach“ durch den
Versandhandel erstaunt, weil gut informierte Frauen – gerade auch am Wochenende
- bei Verhütungspannen sowieso auf Schnelligkeit setzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
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