29. November 2015

Menschen für Tierrechte fordern Ethikkatalog


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat Bundesminister Christian Schmidt aufgefordert, einen aussagekräftigen Ethikkatalog zur Beurteilung von Tierversuchen zu erarbeiten. Dieser Kriterienkatalog sei zur Prüfung der Tierversuchsanträge zwingend notwendig. Derzeit könne die vom Tierschutzgesetz geforderte ethische Vertretbarkeit eines Tierexperiments nur durch das persönliche Ermessen von Genehmigungsbehörden und Tierexperimentatoren beurteilt werden, nicht aber aufgrund objektiver Beurteilungskriterien. Österreichs Kriterien-Verordnung, die seit Kurzem im Entwurf vorliegt, reiche nach Aussagen der Tierrechtsorganisation nicht aus, um eine zuverlässige ethische Bewertung eines Tierversuchs vorzunehmen.
"Das Tierschutzgesetz verlangt, Tierversuche müssen ethisch vertretbar sein, sonst dürfen sie nicht durchgeführt werden. Was ethisch vertretbar ist bestimmt aber das Bauchgefühl, anerkannte Regeln gibt es bisher nicht. Bundesminister Schmidt muss dies endlich ändern. Ein professioneller Ethikkatalog wird das Ende der Tierversuche beschleunigen und die Anwendung tierversuchsfreier Methoden fördern, da sind wir ganz sicher", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Das österreichische Wissenschaftsministerium hat als erster EU-Staat eine Verordnung zur Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchsanträgen veröffentlicht (Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung = TVKKV). Die Verordnung liefere jedoch keine Daten und Fakten zur Ermittlung der gesetzlich geforderten ethischen Vertretbarkeit und sei deswegen ungeeignet als Grundlage zur ethische Bewertung eines Tierversuchsvorhabens. Mit der Petition "Kompetenzzentrum statt Tierversuche" fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte schon seit 2012 die Einführung eines Ethikkatalogs.
"Das neue Zentrum zum Schutz von Versuchstieren, das im Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt ist, soll einen Ethik-Fragenkatalog entwickeln. Das hat Bundesminister Schmidt im September angekündigt. Unsere Forderung wurde also ansatzweise aufgegriffen. Nun kommt es darauf an, dass der zukünftige Kriterienkatalog eine detaillierte Anleitung beinhaltet, die es ermöglicht, die rechtlich geforderte Schaden-Nutzen-Analyse nach objektiven und wissenschaftlich anerkannten Maßstäben durchzuführen. Nur so kann der Kriterienkatalog dazu beitragen, Tierversuche zu beenden, wie es die EU-Tierversuchsrichtlinie fordert", schließt Baumgartl-Simons.

Hier lesen Sie unser Schreiben an Bundesminister Christian Schmidt. 

Hier können Sie die Stellungnahme zum österreichischen Entwurf einer Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung (TVKKV) einsehen und herunterladen.

Hier können Sie die Petition "Kompetenzzentrum statt Tierversuche" unterzeichnen.

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