Der Bundesverband Menschen für Tierrechte
hat Bundesminister Christian Schmidt aufgefordert, einen
aussagekräftigen Ethikkatalog zur Beurteilung von Tierversuchen zu
erarbeiten. Dieser Kriterienkatalog sei zur Prüfung der
Tierversuchsanträge zwingend notwendig. Derzeit könne die vom
Tierschutzgesetz geforderte ethische Vertretbarkeit eines
Tierexperiments nur durch das persönliche Ermessen von
Genehmigungsbehörden und Tierexperimentatoren beurteilt werden, nicht
aber aufgrund objektiver Beurteilungskriterien. Österreichs
Kriterien-Verordnung, die seit Kurzem im Entwurf vorliegt, reiche nach
Aussagen der Tierrechtsorganisation nicht aus, um eine zuverlässige
ethische Bewertung eines Tierversuchs vorzunehmen.
"Das Tierschutzgesetz verlangt,
Tierversuche müssen ethisch vertretbar sein, sonst dürfen sie nicht
durchgeführt werden. Was ethisch vertretbar ist bestimmt aber das
Bauchgefühl, anerkannte Regeln gibt es bisher nicht. Bundesminister
Schmidt muss dies endlich ändern. Ein professioneller Ethikkatalog wird
das Ende der Tierversuche beschleunigen und die Anwendung
tierversuchsfreier Methoden fördern, da sind wir ganz sicher", so Dr.
Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des
Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Das österreichische Wissenschaftsministerium hat als erster EU-Staat eine Verordnung zur Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchsanträgen veröffentlicht (Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung = TVKKV). Die Verordnung liefere jedoch keine Daten und Fakten zur Ermittlung der gesetzlich geforderten ethischen Vertretbarkeit und sei deswegen ungeeignet als Grundlage zur ethische Bewertung eines Tierversuchsvorhabens. Mit der Petition "Kompetenzzentrum statt Tierversuche" fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte schon seit 2012 die Einführung eines Ethikkatalogs.
Das österreichische Wissenschaftsministerium hat als erster EU-Staat eine Verordnung zur Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit von Tierversuchsanträgen veröffentlicht (Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung = TVKKV). Die Verordnung liefere jedoch keine Daten und Fakten zur Ermittlung der gesetzlich geforderten ethischen Vertretbarkeit und sei deswegen ungeeignet als Grundlage zur ethische Bewertung eines Tierversuchsvorhabens. Mit der Petition "Kompetenzzentrum statt Tierversuche" fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte schon seit 2012 die Einführung eines Ethikkatalogs.
"Das neue Zentrum zum Schutz von
Versuchstieren, das im Bundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt
ist, soll einen Ethik-Fragenkatalog entwickeln. Das hat Bundesminister
Schmidt im September angekündigt. Unsere Forderung wurde also
ansatzweise aufgegriffen. Nun kommt es darauf an, dass der zukünftige
Kriterienkatalog eine detaillierte Anleitung beinhaltet, die es
ermöglicht, die rechtlich geforderte Schaden-Nutzen-Analyse nach
objektiven und wissenschaftlich anerkannten Maßstäben durchzuführen. Nur
so kann der Kriterienkatalog dazu beitragen, Tierversuche zu beenden,
wie es die EU-Tierversuchsrichtlinie fordert", schließt
Baumgartl-Simons.
Hier lesen Sie unser Schreiben an Bundesminister Christian Schmidt.
Hier können Sie die Stellungnahme zum österreichischen Entwurf einer Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung (TVKKV) einsehen und herunterladen.
Hier können Sie die Petition "Kompetenzzentrum statt Tierversuche" unterzeichnen.
Hier lesen Sie unser Schreiben an Bundesminister Christian Schmidt.
Hier können Sie die Stellungnahme zum österreichischen Entwurf einer Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung (TVKKV) einsehen und herunterladen.
Hier können Sie die Petition "Kompetenzzentrum statt Tierversuche" unterzeichnen.
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