Acht
von elf untersuchten Kfz-Werkstätten erhalten die "Rote Karte" – Trotz
offizieller Unterstützung der "Blauer Engel Katalysatoren"
durch den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK)
empfiehlt der überwiegende Teil der untersuchten Werkstätten Kats ohne
Umweltzeichen – Empfohlener Einbau eines Universalkats führt im
Extremfall zum Wegfall der Betriebserlaubnis und des
Versicherungsschutzes
– Neue Studie belegt den vorzeitigen Ausfall von Billigkats
Berlin, 27.5.2015:
Verdeckte Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in elf Betrieben
des Kraftfahrzeuggewerbes
im März und April 2015 zeigen eine erschreckend schlechte und zum Teil
sogar rechtswidrige Beratung im Falle eines notwendigen
Katalysatortausches. Nur eine VW-Vertragswerkstatt und zwei
markenunabhängige Werkstätten (Filialen der Ketten Autofit und Premio)
berieten den DUH-Testbesucher korrekt und empfahlen einen
Original-Austauschkatalysator von VW bzw. einen Qualitäts-Austauschkat
mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel". Acht der elf untersuchten
Werkstätten zeigten ein zum Teil erschreckend niedriges
Informationsniveau.
Sie kannten den Blauen Engel entweder nicht oder behaupteten zu
Unrecht, das angebotene Teil trage dieses Umweltzeichen. In einem Fall
wurde gar empfohlen, einen Universalkat einbauen zu lassen. Dies kann im
Extremfall dazu führen, dass die Betriebserlaubnis
und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlöschen.
Die
DUH hatte den Werkstatttest im Februar angekündigt, nachdem eigene
Recherchen und Informationen aus der Branche darauf hindeuteten, dass
immer noch viele Werkstätten Kats
ohne Blauen Engel anbieten. Und dies trotz gegenteiliger Beteuerungen
aus dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe wie zum Beispiel durch den
Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK). Dieser schrieb
bereits am 24.09.2012 in einer Pressemitteilung,
das „Kfz-Gewerbe unterstütz[e] die Qualitätsoffensive der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) für Austauschkatalysatoren“ und die „geplante
Einführung des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für die Katalysatoren sei
ein wichtiger Schritt, um Produkte mit zweifelhafter
Wirkung vom Markt zu verdrängen“.
„Der
Blaue Engel zeigt Werkstätten, dass sie sich auf die dauerhafte
Emissionsminderung eines Austauschkats verlassen können. Trotzdem
empfiehlt immer noch der ganz überwiegende
Teil der Werkstätten Katalysatoren, deren dauerhafte Abgasreinigung
nicht sichergestellt ist und die zum Teil bereits nach kurzer Laufzeit
ausfallen. Ein von der DUH auf seinen Edelmetallgehalt untersuchter Kat
ohne Umweltzeichen war nur mit einem Bruchteil
der Menge eines Qualitätsteils mit dem Blauen Engel beschichtet“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
Die
Spannweite der Nettopreise der angebotenen Kats für das manipulierte
Testfahrzeug, einen Golf IV, Baujahr 2000, reicht von 119,32 Euro für
einen absoluten Billigstkat von
kfzteile24 über 609,80 Euro für einen HJS-Kat mit Blauem Engel bis zu
1129,26 Euro für das Originalersatzteil von VW. Die meisten Kats liegen
bei Nettopreisen um 500 Euro. In einem Fall empfahl eine Werkstatt
mündlich den Einbau eines mit ca. 120 Euro sehr
billigen Universalkats. Verfügt ein solcher Kat nicht über eine
ECE-Zulassung für das entsprechende Fahrzeug oder wird kein
Teilegutachten des TÜV für den eingeschweißten Universalkat angefertigt,
erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz des Autos.
Wie
groß der Qualitätsunterschied zwischen Austauschkatalysatoren sein
kann, darauf deutet die Edelmetallanalyse des am Ende des DUH-Tests in
einer ATU-Filiale verbauten Austauschkatalysators
ohne Blauen Engel von Eberspächer sowie eines Austauschkatalysators mit
dem Blauen Engel von HJS hin. Während der Eberspächer-Kat Edelmetall im
Wert von 4,87 Euro beinhaltete, waren es beim HJS-Kat 33,87 Euro. Zudem
ist das Volumen des Kats von Eberspächer
mit ca. 0,6 Litern deutlich kleiner als das des HJS-Kats von rund 1,7
Litern.
Dass
viele Austauschkatalysatoren die Emissionen skandalös schlecht mindern,
zeigt derweil eine behördliche Untersuchung von vier
Austauschkatalysatoren aus dem freien Teilehandel
sowie eines Original-Austauschkatalysators des Fahrzeugherstellers im
Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese Behörde ist dem
Bundesverkehrsministerium untergeordnet. Die Ergebnisse: Zwei der vier
untersuchten Austauschkatalysatoren erfüllten
die Anforderungen der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen der
ECE-Regelung Nr. 103 noch nicht einmal im Neuzustand. Diese Regelung
sieht einen so genannten Verschlechterungsfaktor sowie einen Vergleich
mit dem Originalkatalysator vor. Aber auch ohne diese
Faktoren in Betracht zu ziehen, schaffte ein Austauschkatalysator nicht
einmal im Neuzustand den Abgasgrenzwert für Euro 4, ein weiterer
überschritt den Grenzwert nach 10.000 km künstlicher Alterung und ein
dritter nach 40.000 km. Nur ein Austauschkatalysator
sowie der Original-Austauschkatalysator des Fahrzeugherstellers blieben
auch nach 80.000 km Alterung deutlich unter dem Grenzwert.
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