27. Mai 2015

Werkstatt-Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe zeigen erschreckend schlechte Beratung bei Austauschkatalysatoren



Acht von elf untersuchten Kfz-Werkstätten erhalten die "Rote Karte" – Trotz offizieller Unterstützung der "Blauer Engel Katalysatoren" durch den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) empfiehlt der überwiegende Teil der untersuchten Werkstätten Kats ohne Umweltzeichen – Empfohlener Einbau eines Universalkats führt im Extremfall zum Wegfall der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes – Neue Studie belegt den vorzeitigen Ausfall von Billigkats

Berlin, 27.5.2015: Verdeckte Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in elf Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes im März und April 2015 zeigen eine erschreckend schlechte und zum Teil sogar rechtswidrige Beratung im Falle eines notwendigen Katalysatortausches. Nur eine VW-Vertragswerkstatt und zwei markenunabhängige Werkstätten (Filialen der Ketten Autofit und Premio) berieten den DUH-Testbesucher korrekt und empfahlen einen Original-Austauschkatalysator von VW bzw. einen Qualitäts-Austauschkat mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel". Acht der elf untersuchten Werkstätten zeigten ein zum Teil erschreckend niedriges Informationsniveau. Sie kannten den Blauen Engel entweder nicht oder behaupteten zu Unrecht, das angebotene Teil trage dieses Umweltzeichen. In einem Fall wurde gar empfohlen, einen Universalkat einbauen zu lassen. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlöschen.

Die DUH hatte den Werkstatttest im Februar angekündigt, nachdem eigene Recherchen und Informationen aus der Branche darauf hindeuteten, dass immer noch viele Werkstätten Kats ohne Blauen Engel anbieten. Und dies trotz gegenteiliger Beteuerungen aus dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe wie zum Beispiel durch den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK). Dieser schrieb bereits am 24.09.2012 in einer Pressemitteilung, das „Kfz-Gewerbe unterstütz[e] die Qualitätsoffensive der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für Austauschkatalysatoren“ und die „geplante Einführung des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für die Katalysatoren sei ein wichtiger Schritt, um Produkte mit zweifelhafter Wirkung vom Markt zu verdrängen“.

„Der Blaue Engel zeigt Werkstätten, dass sie sich auf die dauerhafte Emissionsminderung eines Austauschkats verlassen können. Trotzdem empfiehlt immer noch der ganz überwiegende Teil der Werkstätten Katalysatoren, deren dauerhafte Abgasreinigung nicht sichergestellt ist und die zum Teil bereits nach kurzer Laufzeit ausfallen. Ein von der DUH auf seinen Edelmetallgehalt untersuchter Kat ohne Umweltzeichen war nur mit einem Bruchteil der Menge eines Qualitätsteils mit dem Blauen Engel beschichtet“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die Spannweite der Nettopreise der angebotenen Kats für das manipulierte Testfahrzeug, einen Golf IV, Baujahr 2000, reicht von 119,32 Euro für einen absoluten Billigstkat von kfzteile24 über 609,80 Euro für einen HJS-Kat mit Blauem Engel bis zu 1129,26 Euro für das Originalersatzteil von VW. Die meisten Kats liegen bei Nettopreisen um 500 Euro. In einem Fall empfahl eine Werkstatt mündlich den Einbau eines mit ca. 120 Euro sehr billigen Universalkats. Verfügt ein solcher Kat nicht über eine ECE-Zulassung für das entsprechende Fahrzeug oder wird kein Teilegutachten des TÜV für den eingeschweißten Universalkat angefertigt, erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz des Autos.

Wie groß der Qualitätsunterschied zwischen Austauschkatalysatoren sein kann, darauf deutet die Edelmetallanalyse des am Ende des DUH-Tests in einer ATU-Filiale verbauten Austauschkatalysators ohne Blauen Engel von Eberspächer sowie eines Austauschkatalysators mit dem Blauen Engel von HJS hin. Während der Eberspächer-Kat Edelmetall im Wert von 4,87 Euro beinhaltete, waren es beim HJS-Kat 33,87 Euro. Zudem ist das Volumen des Kats von Eberspächer mit ca. 0,6 Litern deutlich kleiner als das des HJS-Kats von rund 1,7 Litern.

Dass viele Austauschkatalysatoren die Emissionen skandalös schlecht mindern, zeigt derweil eine behördliche Untersuchung von vier Austauschkatalysatoren aus dem freien Teilehandel sowie eines Original-Austauschkatalysators des Fahrzeugherstellers im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese Behörde ist dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet. Die Ergebnisse: Zwei der vier untersuchten Austauschkatalysatoren erfüllten die Anforderungen der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen der ECE-Regelung Nr. 103 noch nicht einmal im Neuzustand. Diese Regelung sieht einen so genannten Verschlechterungsfaktor sowie einen Vergleich mit dem Originalkatalysator vor. Aber auch ohne diese Faktoren in Betracht zu ziehen, schaffte ein Austauschkatalysator nicht einmal im Neuzustand den Abgasgrenzwert für Euro 4, ein weiterer überschritt den Grenzwert nach 10.000 km künstlicher Alterung und ein dritter nach 40.000 km. Nur ein Austauschkatalysator sowie der Original-Austauschkatalysator des Fahrzeugherstellers blieben auch nach 80.000 km Alterung deutlich unter dem Grenzwert.

Die Details der Ergebnisse des DUH-Werkstatttests sowie der Edelmetallanalyse finden Sie hier: http://l.duh.de/p270515#download

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