5. Mai 2015

Trotz Schuldentilgung: Erbe voll an Hartz IV angerechnet


Ein Bezieher von Hartz IV Leistungen erbte rund 8000 Euro. Davon zahlte der Erbe teilweise seine Schulden ab. Obwohl er einen Anteil zur Schuldentilgung verwandte, berechnete das Jobcenter den kompletten Erbbetrag als Einkommen. Dagegen klagte der Betroffene und verlor vor dem Bundessozialgericht.... Lesen Sie weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/trotz-schulden-erbe-bei-hartz-iv-voll-anrechenbar-90016533.php

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