2. März 2015

Tag des Artenschutzes (3.3.) - NABU fordert mehr Engagement beim Fledermausschutz



Berlin (ots) - Mit Blick auf den Internationalen Tages des Artenschutzes (3. März) verweist der NABU auf die in Deutschland besonders gefährdeten Fledermäuse. Vier der 24 heimischen Fledermausarten sind bereits vom Aussterben bedroht: Die Große und Kleine Hufeisennase sowie die Wimpern- und Mopsfledermaus. Drei weitere Arten gelten als stark gefährdet, fünf als gefährdet.

"Ursache für die starken Bestandseinbrüche der meisten Fledermausarten in den vergangenen Jahrzehnten ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Neben dem Verlust der Vielfalt bäuerlicher Kulturlandschaften sind die Auswirkungen auf das Angebot an Beutetieren wie Nachtfaltern, Fluginsekten oder Käfern erheblich, ebenso wie der Einsatz von Pestiziden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Viele Fledermaus-Quartiere werden vom Menschen unbewusst zerstört. Besonders höhlenreiches Altholz wird noch immer aus dem Wald entfernt. Dachböden werden renoviert und mit Holzschutzmitteln behandelt, Hohlräume ausgeschäumt und Fugen versiegelt, wichtige Quartiere gehen so verloren. "Am Schutz der Tiere kann sich jeder beteiligen. Künstliche Quartiere wie Fledermauskästen, Einbausteine ins Mauerwerk, Vermeidung von Pestiziden oder ein fledermausfreundlicher Garten zur Förderung nachtaktiver Insektenarten, vieles ist möglich und bedarf nur eines geringen Aufwands", so NABU-Fledermausexperte Sebastian Kolberg.

Auch Windkraftanlagen stellen eine Gefahr für die heimischen und im besonderen Maße auch für migrierende Fledermäuse aus dem europäischen Umland dar, wenn sie nicht auf Standorten geplant werden, die aus Naturschutzsicht als konfliktarm eingestuft werden. Einer aktuellen Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung zufolge sterben jährlich 250.000 Tiere an den Folgen von Kollisionen mit den Rotorblättern oder dem so genannten Barotrauma, welches durch große Luftdruckänderungen an den Rotorblättern erzeugt wird und bei dem die inneren Organe der Tiere zerreißen können.

"Deutschland trägt hier eine ganz besondere Verantwortung nicht nur für die heimischen, sondern alle europäischen Fledermausarten. Als Transitland für wandernde Fledermäuse muss der Artenschutz im Vordergrund stehen", so NABU-Präsident Tschimpke. "Als Vertragsstaat des EUROBATS-Abkommens hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, den Fledermausschutz bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen."

Studien belegen, dass insbesondere der Naturraum sowie Witterungsverhältnisse wie Temperatur, Niederschlag und Windgeschwindigkeit die Aktivität von Fledermäusen im Umfeld von Windenergieanlagen bestimmen. Wälder und waldreiche Standorte zählen zu den sensiblen und daher konfliktreichen Gebieten. Hier finden sich Jagdhabitate, Tages- und Winterquartiere vieler Fledermausarten. Von Windkraft besonders gefährdete Arten wie die Rauhautfledermaus, der Große wie auch der Kleine Abendsegler oder die Zwergfledermaus nutzen Wälder, besonders mit hohem Altholzanteil, als Tages- und Winterquartiere. Daher sollten Waldstandorte möglichst nicht für die Windenergienutzung herangezogen werden.

Terminhinweis: 12. Fachtagung der NABU-Bundesarbeitsgruppe (BAG) Fledermausschutz vom 20. bis 22.März in Erfurt, u.a. mit Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund und NABU-Präsident Olaf Tschimpke. In der Landeshauptstadt Thüringens werden rund 400 Tagungsgäste aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet, die sich zu aktuellen Themen des Fledermausschutzes und der Fledermausforschung austauschen.

Mehr Infos: www.bag2015.de

www.NABU.de/fledermausschutz

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