(BUP) Im Umweltausschuss des Landtages fand gestern eine umfangreiche
Anhörung zum Thema Windenergie in Niedersachsen statt. Dabei ging es um
den weiteren Ausbau der Windkraft an Land und die Forderung der FDP nach
einem gesetzlichen Mindestabstand von 1.500 – 2.000 Metern.
Miriam Staudte, atompolitische Sprecherin und Mitglied im Umweltausschuss
"Die
Stellungnahmen der Fachleute bestärken uns: Eine pauschale
Abstandsregelung wie sie Bayern plant wäre das Ende des Ausbaus der
Windkraft in Niedersachsen. Wenn wir aus der gefährlichen Atomkraft und
der klimaschädlichen Kohleverstromung raus wollen, ist die Windkraft an
Land als kostengünstige Säule der Energiewende unverzichtbar.“
Volker
Bajus, umwelt- und energiepolitischer Sprecher: „Die Entscheidung über
Abstandsregelungen muss bei den kommunalen Planungsträgern bleiben. Wir
brauchen qualifizierte Abwägungsprozesse in den Regionen mit
frühzeitiger Einbeziehung der Öffentlichkeit. Denn die Kommunen und die
Menschen vor Ort wissen am besten, welche Abstände sinnvoll und wo
lokaler Windanlagen möglich sind.“
„Niedersachsen soll
Windenergieland Nr. 1 blieben. Über 30.000 Arbeitsplätze sind in dieser
Zukunftsbranche neu entstanden. Dank der technischen Entwicklung und
größerer Anlagen braucht der weitere Ausbau dabei nicht erheblich mehr
Standorte als heute.“
Zum Hintergrund
Die FDP-Fraktion
fordert in einem Antrag die Einführung einer sogenannten Länderklausel
um einen Mindestabstand der zehnfachen Nabenhöhe zwischen Windanlagen
und Wohnbebauung festzulegen. Der Umweltausschuss hat dazu heute u.a.
Stellungnahmen von den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Umweltbundesamt,
der Klimaschutzagentur Hannover, dem niedersächsischen Landvolk sowie
einem Bündnis von Bürgerinitiativen gehört.
Bei der Auswahl von
Standorten müssen sowohl die Interessen der Anwohner als auch die des
Natur- und Landschaftschutzes berücksichtigt werden. Die Zuständigkeit
für die Ausweisung von geeigneten Windenergiegebieten liegt bei den
regionalen Planungsträgern. Diese prüfen in jedem Einzelfall, welche
Abstände zum Schutz von Mensch und Umwelt eingehalten werden müssen.
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