Für
Verbraucher und Steuerzahler ist diese Geschichte nicht vermittelbar: Erst
bereichert sich der Wurstfabrikant Clemens Tönnies durch illegale
Preisabsprachen an den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dann nutzt er Lücken
im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es ist skandalös, dass er die
vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder in Höhe von 120 Millionen Euro sehr
wahrscheinlich nicht bezahlen muss. Diese Mittel hätten im Bundeshaushalt gute
Verwendung finden können, beispielsweise zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Wir fordern schon seit Jahren eine Kompensation der durch Kartellverstöße
verursachten Schäden durch die finanzielle Stärkung des Verbraucherschutzes.
Die Bundesregierung stellt sich hier bisher quer.
Die
Bundesregierung muss zudem schnell handeln und die Lücke im GWB schließen. Der
Fall Tönnies darf nicht zur Blaupause für andere Kartellsünder werden. Die
erfolgreiche Arbeit des Bundeskartellamts in der Kartellaufdeckung der letzten
Jahre darf nicht umsonst gewesen sein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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