Nach
Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) können Umweltverbände nun gegen alle
Verstöße gegen EU-Recht vorgehen –
Grundsatzurteil verpflichtet Land Hessen, effektive Maßnahmen zur Verbesserung
der Luftreinhaltung in Darmstadt zu ergreifen – DUH erwartet erhebliche
Verbesserung behördlicher Planungen und Entscheidungen, jedoch keine
Klageflut
Leipzig/Berlin,
5.9.2013:
Deutsche Umweltverbände können in Zukunft gegen alle nationalen Verstöße gegen
EU-Umweltrecht gerichtlich vorgehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) in Leipzig am heutigen Donnerstag nach einer Klage der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH).
„Die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Erfolg für alle
Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Land für eine intakte Umwelt einsetzen. Und sie ist
eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Bundesregierung, die ihrer Verpflichtung zur
Schaffung umfassender Klagerechte im Umweltrecht nicht nachgekommen ist“, erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Urteilsverkündung.
Spätestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im März 2011
habe die Bundesregierung gewusst, dass Deutschland seine Gesetze entsprechend
anpassen muss. Sie habe darauf jedoch nicht reagiert. In Richtung der hessischen
Landesregierung sagte Resch, sie müsse nun „endlich und zügig ihrer
Verantwortung nachkommen und dafür sorgen, dass im Ballungsraum Rhein-Main die
hohe Luftbelastung mit Stickoxiden sinkt“, erklärte DUH- Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
Die bisherige Gesetzeslage hatte es Umweltverbänden nur gestattet, gegen
Vorhaben gerichtlich vorzugehen, die mit Umweltverträglichkeitsprüfungen
verbunden sind. Große Teile des Umweltrechts haben jedoch mit derartigen
Prüfungen nichts zu tun, wie etwa nahezu das gesamte Klimaschutzrecht, aber auch
das Luftreinhalterecht.
Der EuGH hatte bereits im März 2011 entschieden, dass Verbände die
Möglichkeit haben müssen, gegen Verwaltungshandeln gerichtlich vorzugehen, wenn
dieses europäischem Umweltrecht widerspricht. Deutschland hätte ein
völkerrechtliches Abkommen, die Aarhus-Konvention, entsprechend umsetzen müssen.
Mit dem heutigen Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts muss diese
Schlussfolgerung nun auch im deutschen Recht verankert werden. „Dieses Urteil bedeutet eine Zeitenwende für
das deutsche Umweltrecht“, betonte der Berliner Anwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in diesem
Rechtsstreit vertrat.
Das hessische Umweltministerium muss nun den Luftreinhalteplan für den
Ballungsraum Rhein-Main, wozu auch das Stadtgebiet Darmstadt gehört,
fortschreiben und effektive Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte umsetzen.
Die DUH fordert neben der Einführung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für
Pkw ohne grüne Plakette auch die verbindliche Filterpflicht für andere
Fahrzeuggruppen, die mit Dieselmotoren betrieben werden. Dazu gehören
insbesondere Lkw, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und in Hafenstädten bzw. an
Wasserstraßen auch Schiffe. Aber auch die hohe Stickoxidbelastung muss endlich
wirksam adressiert werden. „Wir brauchen saubere Busse für saubere Städte.
Busse des öffentlichen Nahverkehrs sind wichtiger Bestandteil klimafreundlicher
Mobilität – aber nur, wenn ihre Abgaswerte stimmen“, so Resch. Die
Technik sei längst vorhanden, die Verantwortlichen müssten nun endlich handeln,
um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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