Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Urteilsbegründung seiner bundesweiten Grundsatzentscheidung veröffentlicht, wonach die fotografische Dokumentation von Behinderungen durch Falschparker und deren Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse der betroffenen Personen ist und damit nicht gegen den Datenschutz verstößt.
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