Es ist ein bislang kaum bekanntes Vertragswerk und doch von großer und vor allem verheerender Bedeutung für den weltweiten Klimaschutz, der Energiecharta-Vertrag (ECT) von 1994. Ursprünglich war er gedacht als Vertrag zur Absicherung westlicher Investitionen in den ehemaligen Ostblock-Staaten mit dem Ziel fehlender Rechtsicherheit vor Ort entgegenzuwirken und so den Handel mit Energie-Rohstoffen zu sichern bzw. zu fördern. Demnach sollten Unternehmen vor einem unabhängigen Schiedsgericht klagen können, wenn sie enteignet werden. So war es zumindest damals gedacht.
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