Die Coronakrise zeigt schmerzlich: Die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen basieren auf stabilen Versorgungsinfrastrukturen. Diese basieren ihrerseits auf intakten Ökosystemen. Die Klimakrise stellt diese Sicherheit grundlegend in Frage. Die Lösung der Klimakrise muss deshalb im Zentrum eines Konjunkturprogramms zur Revitalisierung der Ökonomie nach Corona stehen. Diese Revitalisierung muss, will sie erfolgreich und nachhaltig sein, den Umfang eines sozial-ökologischen New Deals haben.
Dies bedeutet konkret: Klimapolitik muss als Bürgerbewegung gestaltet werden. Obwohl die Mehrheit der Gesellschaft für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist, hat dieser an Schwung verloren. Bis jetzt sind Bürgerinnen und Bürger die aktivsten Trägerinnen und Träger des Ausbaus der erneuerbaren. Über ein Drittel aller Eigentümerinnen und Eigentümer von Anlagen in der Bundesrepublik sind Privatpersonen. In ihnen liegt das stärkste Potential für den dynamischen und deutlichen Ausbau dieser Energien.
Wir fordern, folgende Punkte zügig umzusetzen:
1) Speicher auf der Nieder- und Mittelspannungsebene müssen von Abgaben und Steuern befreit werden [1]. Speicher und Wandler sind die Schlüssel für den Erfolg der Energiewende, die auf erneuerbaren Energien basiert. Durch diese Regelung wird der naturwissenschaftlich hergeleitete zelluläre Ansatz möglich und der mehrfach vom Bundestag beschlossene Grundsatz „nutzen statt abregeln“ umgesetzt. Speicher werden die Gesamtkosten des Systems senken.
2) Selbstverbrauchte Energie aus Eigenversorgung darf keinerlei Abgaben, Umlagen und Gebühren unterliegen [2]. Diese Regelung ermöglicht es, dass die vorhandenen Potentiale für den Einsatz erneuerbarer Energien gehoben werden und damit die Erreichung unserer Klimaziele ermöglicht wird. Gleichzeitig brauchen wir für eine sozial gerechte Verteilung der Kosten eine Neuordnung der Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
3) Auch Gemeinschaften von Eigenversorgern im Gebäude oder im Quartier müssen gesetzlich Einzelpersonen gleichgestellt werden [3]. Die bisherige Privilegierung von Eigentümern von Einfamilienhäusern ist nicht mehr zeitgemäß, wie die EU richtig erkannt hat.
4) Mieterstrom muss mit Eigenversorgung gesetzlich gleichgestellt werden [4]. Mieterstrom muss neu definiert werden [5]. Er kann eine Stromlieferung, aber auch eine Form von kollektiver Eigenversorgung sein. Diese Regelung schließt an die Punkte 2 und 3 an. Aus Klimaschutzgründen muss die Option bestehen, jedes geeignete Dach mit PV-Modulen zur Gewinnung der solaren Ernte auszustatten. Diese Regelung soll die Diskriminierung von Mieterinnen und Mietern bei der kollektiven Eigenversorgung mit Solarstrom beenden.
5) Kleine Bürgerenergieprojekte im Sinne der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie müssen in die Lage versetzt werden, sich aktiv am Ausbau erneuerbarer Energien zu beteiligen [6]. Deshalb sollte eine Freistellung von verpflichtenden Ausschreibungen unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen werden, sowie die Möglichkeiten zur Kooperation mit lokalen Energieversorgern gestärkt werden.
6) Austausch und Handel mit Überschüssen innerhalb und zwischen kleinen Netzwerken im Quartier wie energy sharing, Nachbarschaftsstrom etc. muss gesetzlich ermöglicht werden und von Umlagen und Abgaben befreit sein [7]. Auch hier sind die Regelungen der EU eindeutig. Das Ziel dieser Regelung fördert die Wertschöpfung vor Ort und sichert zusammen mit dem Ausbau der Speicher (siehe 1.) einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb der Stromnetze.
7) Wer sich klimafreundlich verhält und zukünftig Erneuerbare Energien selbst nutzt, sollte von administrativen Aufwendungen entlastet werden. Klimafreundliches Verhalten muss einfach möglich sein.Für einen sozial-ökologischen New Deal: Klimapolitik als Bürgerbewegung gestalten! | WeAct
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