Der vom Gesetzgeber vorgesehene Betrag für Stromkosten fällt zu niedrig aus. Ein Single-Haushalt verbraucht in der Regel 1500 Kilowattstunden im Jahr. Die Stromkosten belaufen sich bei diesem Verbrauch auf ca. 40 EUR im Monat. Damit übersteigt der Strombedarf den im Regelsatz vorgesehenen Bedarf um 15 Prozent.
Hartz IV: Geld für Strom reicht nicht
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