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Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung
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Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die
Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf
Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der
zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und
ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar
2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung
auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der
sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch
weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A
bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und
Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche
Verwendungen von Bisphenol A für einen bessere Schutz der Umwelt
zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den
europäischen Gesetzgeb
er.
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Bisphenol A ist Ausgangsstoff für
Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen
Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der
Stoff steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen,
Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder
Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt
gelangen.
Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich
wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als
besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte
Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das
Zulassungsverfahren unter
REACH
, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern.
Im August 2017 hatte das
UBA
bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur
Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff
(SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner
hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten
„endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige
Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen
war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen
Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in
Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche
Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann.
Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die
Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker
berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier
ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch
könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA
prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt
werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche
Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit
in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von
EU
-Mitgliedstaaten analysiert.
Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die
REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der
Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein
explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die
Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in
Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer
Konzentration von über 0,1% enthalten ist.
Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der
Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage
stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten
akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge
verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem
man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der
Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf
Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie
Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich
über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass
Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in
den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.
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