„Die vollmundige Behauptung des
geschäftsführenden Landwirtschaftsministers Schmidt, die
Biodiversitätsklausel und ein geändertes Genehmigungsverfahren bei der
Wiederzulassung von Glyphosat reinverhandelt zu haben, ist überhaupt
nicht erkennbar. Im Gegenteil, die uns vorliegenden Dokumente aus dem
EU-Vermittlungsausschuss zeigen, dass in den Verhandlungen der kleinste
gemeinsame Nenner – und der ist wirklich sehr klein – gesucht und
gefunden wurde. Es geht um rein freiwillige Maßnahmen beim Schutz von
Menschen, Landwirbeltieren und Nichtzielpflanzen. Mussbestimmungen gibt
es nicht, Insekten als hauptsächliche Opfer der glyphosathaltigen
Herbizide kommen überhaupt nicht vor“, kommentiert Kirsten Tackmann,
Agrarexpertin der LINKEN im Bundestag, den von Deutschland befürworteten
Kompromisstext der Wiederzulassung von Glyphosat. Tackmann weiter:
„Der Beschluss ist ein einziges Trauerspiel. Der Katalog der
Nebenabsprachen zeigt die Risiken, die mit Glyphosat verbunden sind:
Deutschland hätte der erneuten Zulassung niemals zustimmen dürfen – sie
ist unvereinbar mit dem Vorsorgeprinzip. Deutschland hat sich über den
Tisch ziehen lassen und seine Zustimmung zur Wiederzulassung viel zu
billig verkauft.
Die geschäftsführende Bundesregierung ist nun in der Pflicht,
nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz von Glyphosat
auf das absolute Minimum reduzieren und tatsächlich die biologische
Vielfalt verpflichtend erhalten. Dazu gehören ein Verbot von privatem
Gebrauch, Verbot des Einsatzes bei der Vorerntebehandlung, Verbote von
Online-Handel und -werbung und das Verbot des Einsatzes auf Flächen des
Gemeinguts. Das ist das Mindeste, was nach diesem demokratischen
Fehltritt zu erwarten ist von einer Regierung.“
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