4. Januar 2017

VW Skandal Massenklagen - Verstoß gegen EU-Recht: erstmals Berufung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und München eingelegt

Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lässt erstmals in einem ihrer Verfahren eine europarechtliche Fragestellung zur Typengenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, CoC-Papier) vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht München in 2 Berufungsverfahren klären. Dieses Verfahren wird wegweisend sein für weitere Entscheidungen im VW Abgasskandal, wenn es um Klagen gegen VW direkt geht. Das Verfahren vor dem OLG Braunschweig hat deshalb besondere Brisanz, weil ein Rechtsdienstleister angekündigt hat, Ansprüche für 100.000 Geschädigte geltend zu machen. Eine erste Klage soll durch den Rechtsdienstleister nach Presseberichten am 03.01.2017 vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht worden sein. Es handelt sich dabei nicht um die erste Klage, die sich mit der Frage des EU-Rechts beschäftigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat diese Frage bundesweit in mehreren hundert Fällen vor verschiedenen Landgerichten gegen die Volkswagen AG anhängig gemacht. Erstmals müssen sich jetzt auch Obergerichte wie das OLG Braunschweig und das OLG München mit dieser Frage befassen.

Der Kläger in diesem Verfahren hatte gegen die Volkswagen AG vor dem Landgericht Braunschweig im Jahre 2016 eine Klage erhoben. Er hat das Fahrzeug durch Kaufvertrag direkt von der Volkswagen AG erworben und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Daneben hat er geltend gemacht, dass die so genannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist. Anders gesagt: VW hat nach Ansicht des Klägers gegen EU-Recht verstoßen und muss deshalb das Fahrzeug zurücknehmen. Das Landgericht Braunschweig hat die Klage abgewiesen und mitgeteilt, dass der Kläger nicht arglistig getäuscht worden sei. Dagegen hat der Kläger über seine Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berufung eingelegt. Im Rahmen des Berufungsverfahrens macht die Kanzlei geltend, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist und VW gegen EU-Recht verstoßen hat. Eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts gegen VW wäre richtungsweisend für alle weiteren Gerichtsverfahren.

Bei der EG-Übereinstimmungsbescheinigung handelt es sich nach der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG um eine Erklärung des Herstellers des Fahrzeugs gegenüber dem Käufer, dass das Fahrzeug allen europarechtlichen Regelungen entspricht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt die Auffassung, dass diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist. Nach Ansicht der Kanzlei entspricht das Fahrzeug des Klägers gerade nicht den europarechtlichen Vorschriften, weil die Volkswagen AG nach Aussage des KBA eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat, die nach EU-Recht unzulässig ist. Deshalb haftet die Volkswagen AG nach Ansicht der Kanzlei für den entstandenen Schaden. Der Kläger macht daher vor dem OLG Braunschweig geltend, dass die Volkswagen AG das Fahrzeug zurücknehmen muss.

Auch vor dem Oberlandesgericht München ist die Frage des EU-Rechts derzeit anhängig im Rahmen eines Berufungsverfahrens. Auch dieses Verfahren wird von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. Das Landgericht München II hatte einer Klage gegen einen Händler stattgegeben, die Klage gegen VW aber abgewiesen. Dagegen wehrt sich der Kläger mit der Hilfe des EU-Rechts.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend bisher mehr als 1.000 Klageverfahren gegen Händler und teilweise auch gegen die Volkswagen AG führt, teilt dazu mit: "Wir werden in der 1. Jahreshälfte 2017 weitere 2.000 Klagen gegen verschiedene Händler und auch gegen die Volkswagen AG erheben. Wir halten insbesondere den Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sehr erfolgversprechend, so dass wir der Ansicht sind, dass die Geschädigten zu ihrem Recht kommen werden und die Volkswagen AG Schadensersatz leisten muss."

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal mehr als 30.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits mehr als 1.000 Klagen bundesweit bei verschiedenen Landgerichten erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen.

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