Zur
Diskussion, ob der Mindestlohn für Nachqualifizierungen gilt, die für
die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen notwendig
sind, erklärt
Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Beim
Mindestlohn gilt: Je einfacher und transparenter die Regeln sind, desto
geringer sind die Möglichkeiten, ihn zu umgehen. Darum sind klare und
rechtssichere Bestimmungen erforderlich. Wenn
es Unsicherheiten darüber gibt, bei welchen Praktika oder
Nachqualifizierungen im Rahmen der Anerkennung von Berufsabschlüssen der
Mindestlohn gezahlt werden muss, dann müssen diese ausgeräumt werden.
Sonderauslegungen
des Mindestlohngesetzes für Zuwanderer und Geflüchtete darf es nicht
geben. Es müssen dieselben Regeln für alle gelten. Darum werden wir
juristisch prüfen lassen, ob die Interpretationen
der Bundesregierung tatsächlich vom Mindestlohngesetz gedeckt sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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