Der
von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf ist halbherzig.
Deren Entwurf zielt noch immer darauf, ob und warum das Opfer keinen
Widerstand geleistet hat. Auf den Widerstand darf es aber gerade nicht
mehr ankommen. Ein „Nein“ des Opfers muss zur Begründung eines
Sexualdelikts ausreichen.
Bundesjustizminister
Maas traut sich mit seinem Vorschlag nicht an den Kerntatbestand des
sexuellen Missbrauchs (Paragraf 177 Strafgesetzbuch) heran. Er schlägt
eine Einzelfalllösung vor, die weder umfassenden Opferschutz
gewährleistet, noch den internationalen Vorgaben der Istanbul-Konvention
genügt.
Dass
es auch anders geht, zeigen wir mit unserem Gesetzentwurf zur
Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung, den wir bereits
vergangenes Jahr in den Bundestag eingebracht haben.
Danach
ist wegen sexueller Misshandlung zu bestrafen, „wer sexuelle Handlungen
an einer anderen Person vornimmt und dabei die Arg- oder Wehrlosigkeit
des Opfers ausnutzt oder der entgegenstehende Wille des Opfers erkennbar
zum Ausdruck gebracht worden ist.“ Mit diesem neuen Tatbestand wären
alle strafwürdigen Fälle nicht einverständlicher sexueller Handlungen
erfasst.
Seit
Monaten verweigert uns die große Koalition einen Termin für die
öffentliche Anhörung im Bundestag zu unserem Gesetzentwurf. Damit
boykottiert sie nicht nur die parlamentarische Beratung unseres
Gesetzentwurfs, sondern sie verhindert auch die Ratifikation der
Istanbul-Konvention in Deutschland.
Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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