Bundesregierung muss
nachbessern. „Die im EEG angelegte Degression sowie die dort verankerten
marktwirtschaftlichen Instrumente machen alle Ziele der Bundesregierung
mit einer einfachen Fortschreibung des EEG erreichbar. Dagegen stehen wir
nun vor einem Systembruch, der die akzeptanzfördernde breite
Investorenbeteiligung gefährdet und die erfolgreiche Windindustrie
massiv verunsichert.
Drei Monate liegen zwischen den Eckpunkten des
Bundeswirtschaftsministeriums und der jetzt gestarteten Ressortabstimmung
zur EEG Novelle 2016. Wir sehen, dass es gegenüber den Eckpunkten erste
sinnvolle Korrekturen gibt. Diese tragen allerdings den Erfordernissen einer
erfolgreichen Fortsetzung der Energiewende nicht ausreichend Rechnung“, so
Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, in einer ersten
Reaktion auf den bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Novelle des EEG
2016, in denen das Ausschreibungssystem für Wind an Land im Mittelpunkt
steht.„Mit den nun auf dem Tisch liegenden Vorschlägen bleibt die Kostentransparenz auf der Strecke, wird die Akteursvielfalt eingeschränkt und werden die EE-Ausbauziele gefährdet. Der Entwurf steht im deutlichen Widerspruch zu der Tatsache, dass inzwischen alle Akteure im Bereich der Energiewirtschaft voll auf Erneuerbare Energien setzen. Die im EEG 2014 vereinbarte Netto-Ausbaumenge von jährlich 2.500 Megawatt bei Wind an Land wird angegriffen. Zwar weist der Erläuterungsteil zum Referentenentwurf und § 4 des Gesetzestextes auf diese hin, definiert sie aber als Ausbaudeckel um. Dies ist nicht zu akzeptieren. Zudem soll Wind an Land weiter über eine hoch komplexe Formel auf eine Steuerungsgröße reduziert werden. Ein in der Folge dauerhaft niedriges Ausbauvolumen stellt die Spitzenposition deutscher Hersteller in internationalen Märkten in Frage und bedroht damit 150.000 Arbeitsplätze. Deutschland läuft Gefahr, nach der Fotovoltaik auch die erfolgreich aufgebaute Position in der Windenergie an Land leichtfertig aus der Hand zu geben.
Auch das scheinbare Zugeständnis an kleine Akteure in Form von besonderen Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften bleibt zu restriktiv und wird viele Akteure vom Markt ausschließen. Damit liegt weiter kein De-Minimis-Mechanismus vor, wie er von der EU Kommission ausdrücklich zugelassen wird. Und überdies finden die klaren und auf deutschen Druck erfolgten Vereinbarungen der Klimakonferenz in Paris nach wie vor keine nationale Umsetzung.
Jetzt ist das Gesetzgebungsverfahren gestartet. Bundesregierung, Länder und Parlamente haben es in der Hand, die beschäftigungs- wie industriepolitische Erfolgsgeschichte der deutschen Energiewende fortzuschreiben. Dafür sind allerdings weitere Korrekturen erforderlich“, appellierte Hermann Albers.
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