23. Januar 2016

Hartz IV Strafen trotz Jobcenter-Fehler



Es ist keine Seltenheit, dass Unterlagen von Hartz IV-Antragstellern im Jobcenter verloren gehen. Wer erwartet, dass die Behörde für den Schaden aufkommt, irrt. Vielmehr müssen die Leistungsberechtigten zum Teil erhebliche Einbußen in Kauf nehmen, sofern sie nicht stichhaltig beweisen können, dass die Unterlagen tatsächlich abgegeben bzw. zugeschickt wurden... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-strafen-trotz-jobcenter-fehler.php

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