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25. Januar 2016
Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Kraftfahrt-Bundesamt ein: Auskunftsverweigerung zur VW-Rückrufaktion von Betrugs-Diesel-Pkw
Berlin (ots) - Akteneinsicht wird der DUH durch die Bundesbehörde seit rund vier Monaten verweigert
Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 15.10.2015 einen amtlichen Rückruf der betroffenen VW-Fahrzeuge an. Mehr als drei Monate danach sind die Details der Rückrufaktion immer noch nicht offengelegt. Insbesondere interessiert die betroffenen Autohalter, aber auch den klageberechtigten Umwelt- und Verbraucherschutzverband Deutsche Umwelthilfe (DUH), welche Veränderungen der Leistungs-, Spritverbrauchs-, CO2- sowie sonstiger Emissionswerte mit der Nachrüstung verbunden sind. Die DUH hat mit Datum 22.1.2016 auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes gegen das KBA eine Untätigkeitsklage wegen Anspruchs auf Informationserteilung gestellt. Sie fordert die Beklagte auf, Einsicht in die Rückrufanordnung sowie den gesamten dazu vorliegenden Schriftverkehr zu gewähren.
"Während uns die USA oder aktuell Frankreich zeigen, dass die Bevölkerung und die betroffenen Autohalter einen umfänglichen Anspruch auf lückenlose Aufklärung haben, schweigt Verkehrsminister Dobrindt auch vier Monate nach Bekanntwerden des Skandals. Obwohl sein Ministerium seit Ende November Messdaten von über 50 Fahrzeugen sowie im Rahmen der Rückrufverfügung detaillierte Angaben über das Fehlverhalten der VW-Betrugsdiesel vorliegen hat, werden diese bis heute rechtswidrig geheim gehalten. Einmal mehr müssen wir daher die Bundesregierung auf dem Klageweg zur Transparenz zwingen", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Bereits am 16. Oktober 2015 nahm Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Fall vertritt, Kontakt zum KBA auf. Er verlangte Akteneinsicht in die gegenüber der Volkswagen AG verfügte Rückrufanforderung der betroffenen Dieselfahrzeugmodelle sowie den gesamten dazu vorliegenden Schriftverkehr. Es folgten mehrere Schriftwechsel und Telefonate, mit der Konsequenz, dass trotz eindeutiger Rechtslage bis heute keinerlei Informationen an die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation herausgegeben wurden.
Bisher ist weder bekannt, welche Anforderungen an die Rückrufaktion gestellt werden, noch wer den Erfolg des Rückrufs an den entsprechenden Fahrzeugen kontrolliert. Zudem ist nicht klar, wie nachgewiesen werden kann, dass die Abgasreinigung nach dem Werkstattbesuch im erforderlichen Maße funktioniert und die Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.
"Seit dem vergangenen Donnerstag ist auch die letzte Frist abgelaufen, die das Gesetz für die Gewährung einer derartigen Akteneinsicht vorgesehen hat. Es ist ein starkes Stück, wenn sich nach der Volkswagen AG nunmehr auch die angeblich mit der Aufklärung des Skandals befasste Behörde nicht einmal an grundlegende rechtliche Regeln hält", so Rechtsanwalt Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin.
Zuständig für die Klage ist - wegen des Dienstsitzes des KBA in Flensburg - das Verwaltungsgericht Schleswig. Dieses wird dem Kraftfahrt-Bundesamt die Klage zustellen und eine Frist zur Stellungnahme setzen. Danach erfolgt die mündliche Verhandlung.
Weitere Informationen zum Schriftverkehr können Sie der Klageschrift vom 22. Januar 2016 unter http://l.duh.de/p250116 entnehmen.
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