26. Dezember 2015

Widerspuch: Hartz IV-Sätze verfassungswidrig

Widerspuch: Hartz IV-Sätze verfassungswidrig



Nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) sind die
Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit
verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV-
und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und
Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es
das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die
Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen.
Deshalb befindet das ELO-Form es für ratsam, gegen die Bescheide ab dem
01.01.2016 Widerspruch einzulegen.

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