16. Dezember 2015

Jaeger: Weltklimavertrag - Klimaschutz und Ausbau Erneuerbarer Energien konsequent fortsetzen

(BUP) Zum am Wochenende beschlossenen Weltklimavertrag von Paris erklärt Johann-Georg Jaeger, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag M-V:

„Der 12. Dezember 2015 ist ein historischer Tag. Zum ersten Mal haben sich alle Staaten dieser Welt verpflichtet, gemeinsam den Klimawandel zu bekämpfen. Wir stehen am Anfang einer gewaltigen Aufgabe, aber wir können sie bewältigen. Einer aktuellen Studie der Fachzeitschrift Nature Climate Change zufolge könnten die weltweiten Emissionen 2015 aufgrund des Zubaus Erneuerbarer Energien und neuer Effizienztechnologien erstmals um 0,6 Prozent zurückgehen. Die Pariser Verhandlungen haben außerdem gezeigt, dass wir mit der Energiewende in Deutschland längst nicht mehr allein stehen, sondern dass überall auf der Welt Energiesysteme ohne Kohle und Öl entstehen.

Deutlich wurde in Paris allerdings auch, dass die bisher angekündigten nationalen Klimaschutzbeiträge der Staaten bei Weitem nicht ausreichen, um das vereinbarte Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad – möglichst unter 1,5 Grad – zu erreichen. Jetzt kommt es daher auf die konkrete Umsetzung an. Für uns in Deutschland bedeutet dies in erster Linie, die Kohleverstromung zu beenden. Wir können beim Ausbau der Erneuerbaren jetzt keinesfalls die Hände in den Schoß legen, sondern brauchen dringend realistische und ambitionierte Ausbauziele.

Das Pariser Abkommen enthält auch Arbeitsaufträge an die Landesregierung: Wir brauchen nun eine integrierte Klimaschutz- und Energiepolitik für unser Land - mit verbindlichen Klimaschutzzielen, einer regelmäßigen Berichterstattung über erreichte Teilziele und die Schaffung von verbindlichen Anpassungsmechanismen. Auch in den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien des Landes sollten endlich Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz verankert werden. Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird noch in dieser Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz für M-V vorlegen.“

Hintergrund:
Mit dem Abkommen von Paris verpflichten sich die Vertragsstaaten, den Anstieg der Erderwärmung auf maximal 2 Grad zu begrenzen und sich darüber hinaus um eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad zu bemühen. Für die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts schreibt der Vertrag zudem Klimaneutralität vor. Darüber hinaus erkennt die Präambel an, dass die Politik in Entwicklungsländern verstärkt erneuerbare Energien fördern soll. Da die vorliegenden nationalen Klimapläne nicht für die Erreichung des 2-Grad-Ziels ausreichen – geschweige denn für 1,5 Grad –, müssen diese Pläne schnell ambitionierter werden. Im Jahr 2018 werden die Klimapläne zum ersten Mal überprüft. Das Abkommen legt fest, dass die Länder alle fünf Jahre neue Ziele vorlegen müssen und dass diese Ziele immer anspruchsvoller werden. Das Paris-Abkommen legt außerdem fest, dass die Industrieländer von 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden Dollar an Klimahilfen zur Verfügung stellen müssen. Während dieser Zeit sind andere Länder dazu eingeladen, auf freiwilliger Basis ebenfalls Unterstützung zu leisten. Für das Jahr 2026 soll dann ein neues, kollektives Finanzziel festgelegt werden, das über die 100 Milliarden hinausgeht.

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