Ja! zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene
Seitdem das Staatsziel Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde, kämpft der Bundesverband Menschen für Tierrechte für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.
Mit Erfolg – denn sieben Bundesländer haben
die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt (Bremen, Hamburg,
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein). In zwei weiteren Bundesländern (Niedersachsen und
Sachsen-Anhalt) wird aktuell über die Einführung des Klagerechts
beraten.
die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt (Bremen, Hamburg,
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein). In zwei weiteren Bundesländern (Niedersachsen und
Sachsen-Anhalt) wird aktuell über die Einführung des Klagerechts
beraten.
Bundesregierung stellt sich gegen das Klagerecht
Die ehemalige Bundesregierung aus CDU, CSU
und FDP stellt sich gegen die Tierschutz-Verbandsklage. Doch die Tiere
brauchen endlich einen gesetzlichen Vertreter, der ihre Rechte
einfordern kann; wie dies bereits im Behinderten- und im
Naturschutzrecht praktiziert wird. Daher fordern wir die Bundesregierung
mit dieser Petition auf, die Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene
schnellstmöglich einzuführen
und FDP stellt sich gegen die Tierschutz-Verbandsklage. Doch die Tiere
brauchen endlich einen gesetzlichen Vertreter, der ihre Rechte
einfordern kann; wie dies bereits im Behinderten- und im
Naturschutzrecht praktiziert wird. Daher fordern wir die Bundesregierung
mit dieser Petition auf, die Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene
schnellstmöglich einzuführen
Gründe für die Notwendigkeit der Tierschutz-Verbandsklage:
- die Tierschutz-Verbandsklage ist das einzig taugliche Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer.
- die Tiere brauchen endlich anerkannte
gerichtliche Vertreter, die geltendes Recht stellvertretend für sie vor
Gericht einklagen können. Tierschutzorganisationen sollen diese
Stellvertreterfunktion für die Tiere wahrnehmen.
- die Tierschutz-Verbandsklage erfüllt das
Prinzip unseres Rechtsstaates, wonach jedes Handeln von Gericht
überprüft werden kann, auch die Durchsetzung tierschutzrechtlicher
Vorschriften durch die Amtstierärzte.
- die Einführung der
Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene unverzichtbar, um die
anerkannten Tierschutzorganisationen auch in Tierschutzvorgänge
einzubinden, die auf Bundesebene angesiedelt sind und um in den
Bundesländern ein einheitliches Rechtsniveau zu schaffen.
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