Zu der Forderung im CDU-Leitantrag nach einem
Integrationspflichtgesetz erklärt Volker
Beck, Sprecher für Innenpolitik:
Bei der Integration legt die CDU Asylsuchenden
Steine in den Weg und schiebt ihnen dann die Schuld für
Integrationsschwierigkeiten zu. Asylsuchende und Geduldete haben immer noch
keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen. Andere Menschen, die
nach Deutschland kommen, können nun schon seit mehr als zehn Jahren dazu
verpflichtet werden, in diesen Kursen Kenntnisse der deutschen Sprache und der
Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erwerben. Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz
hat auf diese Weise schon 2005 eine Integrationspflicht im Gesetz verankert.
Das Fernbleiben von den Kursen kann auch jetzt schon mit Leistungskürzungen
sanktioniert werden. Ein neues Integrationspflichtgesetz brauchen wir nicht –
wir müssen Asylsuchenden nur schneller und flächendeckend die kostenlose
Teilnahme an den Kursen ermöglichen.
Die Integrationskurse sind ein Erfolgsmodell.
Damit Integration auch tatsächlich gelingen kann, werden diese Kurse durch den
Bund mit erheblichen Mitteln gefördert. Die Nachfrage nach den Kursen übersteigt
die vorhandenen Kursplätze aber deutlich. Deshalb ist eine bessere finanzielle
Ausstattung der Kurse nötig. Dafür sollte sich die CDU einsetzen, statt manisch
immer wieder die Sanktionskeule zu schwingen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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