(BUP) Am Stuttgarter Neckartor wurden auch im Jahr 2015 bereits die
EU-Vorgaben für Feinstaub überschritten. Aktuelle Prognoserechnungen
zeigen zudem, dass ohne weitere Maßnahmen auch bis 2020 der Grenzwert
nicht eingehalten wird. „Um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte
einhalten zu können, müssen wir daher zu weiteren wirksameren Maßnahmen
nicht nur beim Verkehr greifen. Das Ministerium für Verkehr und
Infrastruktur (MVI), das Regierungspräsidium Stuttgart und die
Landeshauptstadt Stuttgart arbeiten daher derzeit gemeinsam ein
Maßnahmenkonzept aus, das in ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingebracht
wird“, sagte die Staatssekretärin im MVI, Gisela Splett, MdL am Montag
(20. April 2015) in Stuttgart.
An der Messstation Stuttgart „Am
Neckartor“ wurde das Jahreslimit für Grenzwertüberschreitungen für
Feinstaub PM10 am 23. März 2015 überschritten. Zulässig sind 35 Tage mit
Messwerten über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter pro Kalenderjahr. Bis Ende
März wurden jedoch schon 38 Überschreitungstage registriert. Das sind
mehr als erlaubt, aber weniger als in den Vorjahren.
„Die
EU-Fahrzeugvorgaben entlasten die Stuttgarter Luft in dem Maße, in dem
neuere, schadstoffärmere Fahrzeuge eingesetzt werden. Das Abwarten der
laufenden Erneuerung der Fahrzeugflotte und die damit verbundenen
niedrigeren Emissionen an Stickstoffoxiden und Feinstaubpartikeln
reichen aber nicht. So kann im Ballungsraum Stuttgart nicht überall eine
Einhaltung der Grenzwerte bis zum Jahr 2020 erreicht werden“, führt
Staatssekretärin Splett aus.
Der Grenzwert für Stickstoffdioxid
(40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel) würde nach einer
aktuellen Wirkungsabschätzung 2020 immer noch auf rund 100 Kilometern
der insgesamt 710 Kilometer relevanten Straßenabschnitte im Ballungsraum
Stuttgart überschritten. Auch bei Feinstaub PM10 würde die Zahl der
Tage mit Grenzwertüberschreitung 2020 immer noch auf ca. 10 Kilometern
der relevanten Straßenabschnitte überschritten. Dazu gehört das
Neckartor.
Die Berechnungen sind Ergebnis von Untersuchungen der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
(LUBW) für den Ballungsraum Stuttgart. Um die Wirkung verschiedener
diskutierter Maßnahmen bewerten zu können, wurde in einem ersten Schritt
ausgehend vom Basisjahr 2013 die Verkehrs- und Belastungssituation bis
zum Jahr 2020 hochgerechnet. Die Trendanalysen für das Jahr 2020 zeigen,
dass die prognostizierte Erneuerung der Fahrzeugflotte trotz Zunahme
der Fahrleistung zwar zu einer deutlichen Verminderung der Emissionen
von Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 und auch einer Verbesserung der
Luftschadstoffbelastung führt. Das Screening der Belastungssituation
ergibt aber, dass bei Feinstaub PM10 und insbesondere bei
Stickstoffdioxid an einigen Streckenabschnitten der vielbefahrenen
Straßen die Grenzwerte voraussichtlich auch noch 2020 überschritten
werden. Im zweiten Schritt der Studie wurden die Wirkungen verschiedener
Maßnahmenszenarien auf der Grundlage der nun vorliegenden Erkenntnisse
abgeschätzt.
Die Arbeiten dauern noch an. Die Abschlussberichte
der Studie werden nach Fertigstellung auf den Internetseiten der LUBW
eingestellt.
Quelle: mvi.baden-wuerttemberg.de
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