(BUP) Die Landtags-Grünen bringen einen Antrag zur Putenmast und
-haltung in den bayerischen Landtag ein. In Bayern werden in oft
riesigen Ställen bereits über 1,2 Millionen Puten* pro Jahr gemästet.
„Im Gegensatz zu Hühnern, Schweinen und anderen Nutztieren ist die
Putenhaltung nicht gesetzlich geregelt“, erklärt Rosi Steinberger,
Sprecherin für Verbraucher- und Tierschutz. „An ‚freiwillige
Vereinbarungen‘ hält sich kaum jemand und die Skandale nehmen zu.“
Durch
die oft miserablen Haltungsbedingungen würden die Tiere zu schnell und
mit Schmerzen wachsen und körperliche Schäden erleiden. „Dazu kommt der
viel zu hohe Antibiotikaeinsatz in der Putenmast“, so Rosi Steinberger.
Laut einer Studie würden 80 Prozent des in Discountern gekauften
Putenfleisches antibiotikaresistente Keime enthalten. „Für Menschen kann
das lebensgefährlich sein.“
Die Landtags-Grünen fordern, die
Putenhaltung in die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung aufzunehmen.
„Es ist mir unverständlich, warum das bisher noch nicht der Fall ist.“
Geregelt werden müssten unter anderem sowohl die Herdenobergrenzen als
auch die Haltungsformen. Rosi Steinberger: „Unabhängig davon brauchen
wir sofort einen bayerischen Maßnahmenplan: Verbot des Schnäbelkürzens
bis Anfang 2017, tiergerechte Haltung, tierschutzgerechte Mast und
intensivere Kontrollen.“
Den grünen Antrag und die grüne Anfrage finden sie als PDF im Anhang.
*Laut
grüner Anfrage vom 4.9.2014 gibt es mind. 600.000 Putenmastplätze in
Bayern. Da 90 Prozent der Puten (Truthühner) normalerweise 150 Tage lang
gemästet (Langmast) werden, schafft man in einem Jahr ca. zwei
Mastzeiten. Damit kommt man auf 1,2 Millionen Puten pro Jahr (in
genehmigungspflichtigen Großställen, ab 15.000 Puten), nicht
eingerechnet die 10 Prozent an Puten, deren Mastzeit nur 50 Tage beträgt
(Kurzmast) und alle Ställe, die weniger als 15.000 Putenmastplätze
vorweisen.
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