Regierungspräsidium
Tübingen muss Luftreinhalteplan für Reutlingen neu schreiben –
Verkehrsminister Hermann schiebt Luftreinhaltung aufs
Abstellgleis - DUH fordert Einhaltung der Grenzwerte bundesweit vor
2021
Berlin, 26.1.2015:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Streit um saubere Luft in
Reutlingen für
sich entschieden. Das Land Baden-Württemberg hat auf eine Berufung
gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22.10.2014
verzichtet. Dieses sieht einen neuen Luftreinhalteplan für die knapp
110.000 Einwohner große Kreisstadt Reutlingen im Regierungsbezirk
Tübingen vor, weil diese die Luftqualitätsgrenzwerte für
Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) überschritten hatte. Die DUH
hatte im Januar 2012 Klage gegen Baden-Württemberg eingereicht und
fordert nun eine rasche Umsetzung effizienter Maßnahmen zur
Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen.
Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert die jüngsten
Äußerungen zur Luftreinhaltepolitik von Baden-Württembergs
Verkehrsminister Winfried Hermann und Stuttgarts
Oberbürgermeister Fritz Kuhn heftig. Beide hatten vergangene Woche
erklärt, die seit 2005 gesetzlich gültigen Feinstaub-Grenzwerte in
Baden-Württembergs Landeshauptstadt nicht vor 2021 einhalten zu wollen -
Grenzwerte für NO2 sogar erst ab 2025.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe,
betont, dass die DUH eine schnelle Einhaltung der Luftqualitätswerte
notfalls auch auf dem Klageweg durchsetzen werde.
„Auch
die beiden grünen Spitzenpolitiker Hermann und Kuhn müssen europäische
Umweltgesetze einhalten. Und die besagen, dass schnellstmöglich und
nicht erst in sieben Jahren
den Bürgern Baden-Württembergs saubere Luft zusteht. Die Deutsche
Umwelthilfe wird notfalls die grün-rote Landesregierung über
Gerichtsentscheidungen zwingen, weniger Rücksichtnahme auf die
Automobilindustrie zu nehmen und Politik für die vielen hunderttausend
unter Dieselruß und NO2 leidenden Menschen zu machen“, kündigt Resch an und verweist auf zahlreiche zur Verfügung stehende Mittel, welche die Luftqualität verbessern.
„In Stuttgart, aber auch in Reutlingen, müssen beispielsweise
schnellstmöglich die ÖPNV-Busflotten mit SCRT-Filtern ausgestattet und
nunmehr Baumaschinen und -fahrzeuge mit Partikelfilter eingesetzt
werden.“ Auch für Diesel-Taxis sieht die DUH zumindest
in Stuttgart schwarz. Ähnlich wie in London sollten in der Landeshauptstadt nur noch Umwelttaxen zugelassen werden.
Weitere
Maßnahmen seien die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und
des Radverkehrs, sowie ein effektives Verkehrsmanagement. Das Urteil
verpflichtet ebenfalls Stadt
und Land dazu, Verhandlungen zu einem kostenlosen Nahverkehr
aufzunehmen. Bundesweit führe kein Weg an der Einführung einer „blauen
Plakette“ vorbei. Die DUH bemüht sich auch in zahlreichen anderen
Städten, darunter Wiesbaden, Darmstadt und München für bessere
Maßnahmen bei der Luftreinhaltung und fordert ein schnelles Handeln der
zuständigen Behörden bei der Implementierung von Maßnahmen.
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