(BUP) Unbestritten bietet die Kraft-Wärme-Kopplung einen der
effizientesten und klimaschonendsten Wege, um Energie zu erzeugen.
Kleinanlagen für den privaten Gebrauch, in Fachkreisen auch Mini-KWK
oder Mini-BHKW-Anlagen genannt, finden dank sinkender Anschaffungskosten
zunehmend an Beliebtheit bei Immobilienbesitzern. Für den Einbau dieser
meist mit Erdgas betriebenen „Strom erzeugenden Heizungen“ in
bestehende Gebäude gewährt Vater Staat seit 1. Januar höhere
Investitionszuschüsse. „Mit der Novelle des Mini-KWK-Impulsprogramms
können seit Jahresbeginn neu eingebaute Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit
einer maximalen elektrischen Leistung von 20 kW von den neuen
Regelungen profitieren“, erläutert Prof. Martin Maslaton,
Energierechtsexperte und Vizepräsident des Bundesverbandes
Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK). „Bei typischen Anlagen für
Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 1 kW elektrisch und
Anschaffungskosten von derzeit rund 20.000 Euro kann der staatliche
Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gut 2.400 Euro betragen.
Ein Förderantrag lohnt also.“
Gegenüber der bisher geltenden
Förderrichtlinie aus dem Jahr 2012 wurden die Investitionszuschüsse
angehoben. „Die Basisförderung wurde verbessert und eine Bonusförderung
für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt“, so Prof.
Maslaton, der in seiner Gewerbeimmobilie selber zwei BHKW´s betreibt.
Durch die Anhebung der Fördersätze für kleinere Anlagen verbessert sich
die Wirtschaftlichkeit der Investition im kleinen Leistungssegment.
Zudem gibt es jetzt zwei Bonusförderungen: zum einem den Bonus
"Wärmeeffizienz" (+ 25 Prozent), mit dem eine hohe Effizienz bei der
Wärmeerzeugung und ein damit verbundener sehr guter Gesamtwirkungsgrad
bei den geförderten Mini-KWK-Anlagen honoriert wird, und zum anderen den
Bonus „Stromeffizienz" (+ 60 Prozent) für Anlagen mit besonders hoher
Stromeffizienz, etwa bei Anlagen mit Brennstoffzellentechnik. „Ganz
bewusst unterstützt die Bundesregierung damit die Markteinführung von
hocheffizienten Anlagen“, so Maslaton.
Die Förderung des
Mini-KWK-Impulsprogramms ist mit einer Förderung nach dem
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kombinierbar. Anlagen, die nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, können dagegen
keinen Zuschuss über das Impulsprogramm erhalten.
Die
Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAfA) möglich. Auf der Website des Amtes stehen
der entsprechende Antragsvordruck sowie Merkblätter dazu zum Download
bereit. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen, um die Förderung
nach der neuen Richtlinie in Anspruch nehmen zu können, ist leider
nicht möglich. Förderfähig sind nur Investitionen, mit denen vor
Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Außerdem
muss die Mini-KWK-Anlage innerhalb von 9 Monaten nach Förderbewilligung
in Betrieb genommen werden und darf nicht im Bereich eines existierenden
Fernwärmenetzes liegen.
„Gut ist auch zu wissen, dass der
Fördertopf des Mini-KWK-Impulsprogrammes dank einer anderen
Gesetzesänderung nicht so schnell leer läuft, weil er nicht nur aus
Mitteln des Sondervermögens Energie- und Klimaschutz gespeist wird,
sondern zusätzlich auch direkt aus dem Bundeshaushalt“, verrät der
B.KWK-Vizepräsident abschließend.
Weitere Informationen unter: www.bafa.de
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