Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Pressemitteilung 15/14
21.05.2014
DIE LINKE bringt Volksabstimmungen in den Bundestag ein +++
Erste
Lesung am 23. Mai
Am kommenden Freitag (23. Mai) bringt die
Bundestagsfraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur dreistufigen
Volksgesetzgebung in den Bundestag ein (1. Lesung). Es ist die insgesamt zwölfte
parlamentarische Initiative zur Einführung direktdemokratischer Instrumente auf
Bundesebene. Mehr Demokratie begrüßt diesen Vorstoß. „Die Einführung der
direkten Demokratie auf Bundesebene ist überfällig. Soll das Volk wirklich der
Souverän sein, müssen ihm Mitentscheidungsrechte auch auf Bundesebene
zugestanden werden“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands Mehr
Demokratie. Im Kern sei der vorgelegte Entwurf beispielhaft. Die Hürden für
Volksinitiative und Volksbegehren seien moderat. Zu befürworten sei
insbesondere, dass die Links-Fraktion auf Quoren beim Volksentscheid gänzlich
verzichte.
Der Gesetzentwurf enthält auch ein sogenanntes
obligatorisches Referendum bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die
Europäische Union, wenn beispielsweise der Vertrag von Lissabon geändert werden
sollte. Dieses Instrument wertet Mehr Demokratie positiv, sollte jedoch auch
dann zugänglich sein, wenn es um Grundgesetzänderungen geht.
Es fehle im
Konzept jedoch das so genannte fakultative Referendum. Wie in der Schweiz würde
es die Möglichkeit bieten, vom Bundestag beschlossene Gesetze von der
Bevölkerung kassieren zu lassen. „In einer modernen direkten Demokratie sollte
das Volk das erste und das letzte Wort haben können. Mit eigenen Initiativen
können dann Themen gesetzt werden, mit dem fakultativen Referendum kann das Volk
auf die Bremse treten“, erläutert Beck. SPD und CSU hatten während der
Koalitionsverhandlungen im vergangenen Herbst fakultative Referenden als
Einstieg in die direkte Demokratie auf Bundesebene vorgesehen. Sie waren jedoch
am Nein der Kanzlerin gescheitert.
Besonders kritisch sieht Mehr
Demokratie an dem Vorschlag der Linken, dass bei einem Volksentscheid jede
Fraktion des Bundestags einen eigenen Entwurf mit zur Abstimmung stellen kann.
Somit wäre es möglich, dass die Bürgerinnen und Bürger über Vorlagen in der Zahl
der Fraktionen plus der Vorlage aus der Bevölkerung zu entscheiden hätten. Bei
der derzeitigen Zusammensetzung des Bundestags wären dies fünf verschiedene
Vorschläge. „Diese Regelung behindert den Dialog im Parlament und die
Kompromissfindung. Zudem wären die Menschen unter Umständen mit kaum voneinander
abweichenden Vorschlägen konfrontiert“, kritisiert Beck.
Abgelehnt wird
von Mehr Demokratie der Vorschlag, dass jede Fraktion eine Sachfrage mit zur
Abstimmung bei der Bundestagswahl stellen kann. „Diese Spielart öffnet dem
Populismus Tür und Tor und lässt sich leicht für den Wahlkampf missbrauchen. Der
Passus sollte aus dem Entwurf gelöscht werden“, fordert Beck.
Zuletzt
hatte die SPD im Juni 2013 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die
Einführung der bundesweiten Volksabstimmung ist bisher an der CDU/CSU-Fraktion
gescheitert.
Gesetzentwurf Die LINKE: http://dip.bundestag.de/btd/18/008/1800825.pdf
Gesetzentwurf Mehr Demokratie: http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/MD-Gesetzentwurf_Volksentscheid.pdf
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